Frage an Roland Schmidt von Hans-Jürgen R. bezüglich Umwelt
Ist Ihnen das Rechtsgutachten "Verankerung des Klimaschutzes und des Vorrangs
Erneuerbarer Energien in der Bayerischen Verfassung"; bekannt? Wie stehen Sie dazu?
Würden Sie eine entsprechende Initiative im Landtag unterstützen?
MfG
Hans-Jürgen Rudolph
Sehr geehrter Herr Hans-Jürgen Rudolph,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten will:
- Bei dem Rechtsgutachten beziehen sie sich vermutlich auf die Machbarkeitsstudie von Prof. Dr. jur. Wolfgang Kahl M.A., die vor zwei Wochen herauskam.
- Dort wird sehr präzise beschrieben, dass einerseits dem Verankerung des Klimaschutzes und des Vorranges Erneuerbarer Energien in der Bayerischen Verfassung weder materiell noch formell etwas entgegen stehen würde
- Andererseits macht der Verfasser klar darauf aufmerksam , dass die Eigentumsfreiheit nach Art. 14/ Abs. I Grundgesetz zu respektieren ist.
Meine Auffassung:
- Vorrang hat die Freiwilligkeit. Wenn die Bürgerinnen und Bürger hinter dem Gedanken stehen, die erneuerbarer Energien bei Errichtung baulicher Anlagen als Selbstverständlichkeit zu betrachten, kommen wir ohne Verankerung in der BV aus. Das wäre der Weg, den wir zu allererst beschreiten sollten. Ich bin da sehr optimistisch und meine das auch gut einschätzen zu können. Seit Jahren bin ich hier aktiv im AK Energie der Gemeinde und halte Anteile an dem Bürgerkraftwerk in Kiefersfelden.
- Sollte es aber absehbar sein, dass sich auf breiter Basis die Überzeugung auf Vorrang für erneuerbare Energien nicht durchsetzt, wäre ich für eine gesetzliche Verankerung.
Mit besten Grüßen
Roland Schmidt
SPD-Landtagskandidat Rosenheim-Ost