Frage an Roland Heintze von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Heintze,
am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.
Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.
Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.
Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?
Bedenken Sie:
Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.
- Sie sollen das ganze Volk vertreten!
Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
- Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.
Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.
Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.
Vertreten Sie das Volk!
Mit freundlichen Grüßen
gez. - Ronald Saß -
Sehr geehrter Herr Saß,
als Abgeordneter steht man immer in besonderer Verantwortung, wenn man Änderungen an Volksentscheiden zustimmt, gerade als Mitglied einer Regierungsfraktion mit absoluter Mehrheit.
Die Änderungen am neuen Wahlrecht hat sich die CDU nicht einfach gemacht und intensiv darüber debattiert. Meiner Ansicht nach enthält das neue Wahlrecht Regelungen, die nicht nachvollziehbar sind und teilweise meinen demokratischen Überzeugungen widersprechen. Die Konsequenzen aus der Kopplung von Bezirksversammlungswahlen in Hamburg an die Europawahlen wird vom Verein "Mehr Demokratie" zum Beispiel nicht überzeugend erklärt. Das Hamburger Abendblatt hat vor kurzem eine Unterschriftenliste für einen Aufruf veröffentlicht, der uns daran erinnern soll, dass wir Abgeordnete des ganzen Volkes sind. Die CDU wurde bei den vergangenen Wahlen von mehr Menschen gewählt, als überhaupt an dem Volksentscheid teilgenommen haben. Auch für sie aber auch für jene, die aus verschiedenen Gründen der Abstimmung ferngeblieben sind, müssen wir als Abgeordneten eine verantwortungsvolle und belastbare Entscheidung treffen. Bernd Reinert hat die fünf für unseren Änderungsvorschlag entscheidenden Inhalte des neuen Wahlrechts in einer Antwort an die Unterzeichner des Aufrufs herausgestellt: http://www.cdu-hamburg.de/deutsch/1799/5/13/27006/pressemitteilung.html.
Unser nun gemachter Vorschlag ist in meinen Augen ein guter Kompromiß im Sinne aller Hamburger.
Der Wähler kann nunmehr durch seine Stimme seinen klaren politischen Willen bekunden ohne dass dieser nachträglich durch die Stimmen Weniger verändert wird oder seine Stimme gar einer anderen Partei zugute kommt.
Das Wahlrecht muss für alle Bürger da sein, egal wie interessiert sie an Politik sind. Deshalb werde ich der Vorlage der CDU-Fraktion heute erneut zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Roland Heintze