Frage an Roland Heintze von Wolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Her Dr. Heintze,
Das gegenwärtige HH-Wahlrecht ist ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, d.h. als Wähler kann ich aus den 397 Listenkandidaten und aus ca. 25 bis 50 Wahlkreiskandidaten(je nach WK-Größe) mindestens einen oder bis zu zehn verschiedene Kandidierende ankreuzen. Kein Wähler in HH hat über diese ca. 450 Kandidierenden die objektiven Informationen, um eine begründbare Wahlentscheidung treffen zu können.
Ist es nicht besser, dass das Wahlrecht eine Mischung aus Listen- und Personalwahl wird, d.h. die Landeslisten bleiben echte (Partei-)Listen – ohne personale Auswahl – und die Wahlkreislisten bleiben echte Personallisten, weil man eigentlich nur im Wahlkreis die Chance hat, die Kandidierenden ausreichend kennen zu können?
Sehr geehrter Herr Merk,
das Wahlrecht in Hamburg stellt einen Kompromiss verschiedener Interessengruppen dar und ist somit sicher nicht ohne Schwächen. Allerdings beinhaltet es die Möglichkeit, eine oder mehrere Landeslisten ohne weitere personale Auswahl zu wählen, so dass eine Kenntnis der Kandidaten hier gar nicht notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roland Heintze