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Roland Heintze
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Frage von Corinna S. •

Frage an Roland Heintze von Corinna S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Heintze,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte die Frage auch vor dem Hintergrund gestellt, dass Herr Wersich Staatsrat war, als Herr Dräger Ph. D. (Cornell U.) Senator war. Inzwischen ist Herr Wersich Fraktionsvorsitzender und Sie sind Stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Insofern würde ich schon noch einen aktuellen politischen Bezug sehen zu dem Umgang mit "Dr." bei Herrn Dräger.

Zudem ist ein damals nicht zutreffender "Dr." in notariell beglaubigten Unterlagen für einen Geschäftsführer einer gGmbH wie der Firma NITHH ja nichts rein Politisches. Inwieweit finden Sie - mit Ihrer Erfahrung als Geschäftsführer -, dass jemand (der nicht aktiv in der Politik tätig ist) mit einem unzutreffendem "Dr." bezeichnet werden sollen dürfte und wie relevant sollte dergleichen bei Unterlagen im Handelsregister sein?
Wenn es egal wäre, ob jemand unzutreffend mit "Dr." über Jahre bezeichnet worden ist, könnte man etwa jedem einen "Dr." geben, der das gern möchte. Welche Bedingungen für "Dr." würden Sie sehen?
Finden Sie es richtig, wenn Titelmissbrauch rechtlich verfolgt wird oder würden Sie es bevorzugen, wenn etwa § 132a StGB gestrichen würde? Beispielsweise wurde auch in Hamburg wohl gegen eine CDU-Bezirksabgeordnete ermittelt (vgl. "Bild" vom 7.1.2009 "Staatsanwalt ermittelt gegen CDU-Abgeordnete; Hat diese Politikerin ihren Doktor-Titel erschummelt?").

Zudem findet am 25. März 2011 auf Deutschlandfunk ein "Hochschulquartett" zum Thema
"Doktor und Professor gar: Titel als Turbo für die Karriere?" statt. Als einer der Teilnehmer ist Herr - inzwischen ja zutreffend - Dr. Dräger vorgesehen. Mir erscheint das aktuell, auch wenn Herr Prof. Dr. Lenzen (Präsident Universität Hamburg) diesmal nicht als Teilnehmer vorgesehen ist.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen mein positives Bemühen ersichtlich ist. Sollten mir dabei Fehler unterlaufen sein, bitte ich dies zu entschuldigen und wäre für entsprechende Hinweise verbunden.

Mit freundliche Grüßen
C. Schlund

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Antwort ausstehend von Roland Heintze
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