
(...) In der bis zum 31.10.1998 geltenden Fassung der Kollisionsverhütungsregeln für die Sportbootschifffahrt war eine Ausweichpflicht für Segelsurfer nicht besonders geregelt. Es galt die allgemeine Vorschrift, nach der die Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See anzuwenden sind, soweit die Verordnung nicht (...)