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Roderich Kiesewetter
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Frage von Johannes M. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Johannes M. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Kiesewetter,

sie haben dem Leistungsschutzrecht zugestimmt, obwohl es erhebliche Proteste und viele Petitionen dagegen gab.
Was für Vorteile hat das Leistungschutzrecht ihrer Meinung nach, dass es sich lohnt dafür zu stimmen?

Außerdem: Ich habe nicht nachgeschaut, aber ich gehe davon aus, dass sie auch für die Privatisierung der Wasserversorgung gestimmt haben. In Ländern in denen dies geschehen ist, sind die Preise gestiegen und die Qualität ist gesunken. Was sind ihre Beweggründe für ein derartiges Abstimmverhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Minder

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Minder,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne bin ich bereit, Ihnen meine Beweggründe im Folgenden etwas näher zu bringen.

Das Leistungsschutzrecht bietet den Presseverlagen in Zukunft das Recht Ihre Presseerzeugnisse im Internet zu verkaufen und auch zu kontrollieren. Bis jetzt können Suchmaschinen und sogenannte Newsaggregatoren gezielt Presseartikel im Internet suchen und diese für Dritte neu zusammenstellen, ohne dass der ursprüngliche Verleger dazu befragt oder darüber informiert wird. Ich halte dies für falsch, da so die Urheberrechte untergraben und Bezahlschranken im Internet unterlaufen werden können.

Auch die Presseverlage sollen meiner Meinung nach in Zukunft das Recht haben über den Verkauf und die Verarbeitung ihrer Erzeugnisse selbst bestimmen zu können.

Im Urheberrecht gibt es bereits zahlreiche Leistungsschutzrechte, wie zum Beispiel für Musiklabels, Fernsehsender oder Filmproduzenten. Damit wird deren Leistung als Mittler zwischen Urhebern und Verbrauchern honoriert. Nur den Verlegern stand bislang kein eigenes Schutzrecht zu, weil dies für gedruckte Zeitungen und Zeitschriften nicht notwendig war. Durch die Verbreitung des Internets hat sich die Lage hier aber gravierend geändert. Den Verlegern fehlt ein eigenes Recht, um sich gegen Missbrauch wehren zu können.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart haben wir nun durch dieses Gesetz die Lücke geschlossen. Die durch das Grundgesetz gewährleistete Informationsfreiheit wird dadurch nicht beschränkt. Diesem Grundsatz folgend bleiben Zitate und Links frei. Auch einzelne Wörter und kleinere Textbausteine sollen nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen.

Ich halte es deshalb für wichtig den Verlagen dieses Recht einzuräumen und habe mich darum auch für das Leistungsschutzrecht ausgesprochen.
Zum Thema Wasserversorgung denke ich, dass Sie mit der Zustimmung zur Privatisierung die Gegenstimmen zu den Anträgen der GRÜNEN und der Linkspartei zur Nichtprivatisierung der Wasserversorgung meinen. Ich habe jedoch nicht dagegen gestimmt, weil ich für die Privatisierung bin, sondern konnte den Anträgen wie sie dort gestellt wurden in diesem Wortlaut nicht zustimmen. Auch ich halte die Privatisierung der Wasserversorgung für falsch. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich auch gegenüber der Bundesregierung immer dafür eingesetzt, die Wasserversorgung aus dieser EU-Richtlinie herauszuhalten. Dieser Druck war nun erfolgreich. Die EU-Kommission hat im Trilog zur Modernisierung des EU-Vergaberechts Ende Juni vorgeschlagen, die Wasserversorgung komplett aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen.

Oppositionsanträgen stimme ich in der Regel nicht zu, da eine gute Opposition die Regierungsarbeit zu kritisieren hat, dem brauche ich ja nicht zuzustimmen. Herbert Wehner hat einmal sinngemäß gesagt: Und wenn die Opposition (CDU) uns unser eigenes Programm zur Abstimmung stellt, dann stimmen wir dagegen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen meine Abwägungen etwas näher bringen und hoffe, dass sie für meine Abstimmungsentscheidung Verständnis haben.

Mit besten Grüßen
Roderich Kiesewetter

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