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Roderich Kiesewetter
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Frage von Helmut K. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Helmut K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

die geplante Rundfunkbeitrag ab 2013 soll manches vereinfachen, und den öffentlichen Rundfunk finanzieren.
Diese Abgabe ist meines Erachtens eine versteckte Steuer und könnte ja dann gleich von den Städten und Gemeinden eingezogen werden, die ja eine Informationspflicht zur GEZ haben. Ob Radio oder TV Geraete da sind spielt ja keine Rolle mehr.

Warum tarnt man eine solche Steuer als Rundfunkabgabe oder Rundfunkbeitrag?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krug,

herzlichen Dank für Ihre Email vom 29.11.2012 zur Umstellung der Rundfunkgebühren auf die Haushaltsabgabe.

Zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass ich nicht der richtiger Ansprechpartner bin. Medien- und Rundfunkpolitik fällt in Deutschland in die alleinige Zuständigkeit der Bundesländer. Der Bund hat hier keine Kompetenzen.

Folglich ist die Reform der Rundfunkgebühren und die Einführung der „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe“ im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2010 beschlossen und in der Folge von allen 16 Länderparlamenten ratifiziert worden. Ich möchte Sie daher bitten, sich an den Ministerpräsidenten Ihres Landes bzw. Ihren Landtagsabgeordneten zu wenden.

Trotzdem einige Informationen zum Hintergrund:

Die Umstellung des Gebührenmodells war der Erkenntnis geschuldet, dass das bisherige gerätebezogene Gebührenmodell nicht mehr zeitgemäß ist. Eine Vielzahl technischer Geräte ist heute in der Lage, Rundfunk zu empfangen.

Daher haben sich die Länder für eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entschieden. Jeder Haushalt bezahlt einmal, egal wie viele Personen dazu gehören und egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer darin stehen. Die von vielen als Belastung empfundenen Hausbesuche der GEZ-Mitarbeiter gehören der Vergangenheit an, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und von wem ein Gerät bereitgehalten wird. Das Gebührensystem wird unbürokratischer.

Es war und ist der politische Wille, dass auch der nicht private Bereich weiterhin zur Rundfunkfinanzierung beiträgt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk fördert in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen. Davon profitiert sowohl der private als auch der nicht private Bereich, der neben gewerblichen und sonstigen selbständigen Erwerbstätigkeiten überdies Tätigkeiten zu gemeinnützigen und öffentlichen Zwecken umfasst.

Der Rundfunkbeitrag als öffentlich-rechtliche Abgabe fußt auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er ist die vorrangige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Der Beitrag knüpft nicht mehr an dem Bereithalten eines Empfangsgerätes an. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss.

Die Haushaltsabgabe wird zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Insofern dürften Änderungen vorher schwer zu erreichen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Roderich Kiesewetter MdB

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