
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Einsatz gegen Korruption, unter anderem durch Nichtregierungsorganisationen, ist eine für unsere Gesellschaft sehr wichtige Aufgabe. (...)
DBT/Stella von Saldern
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Einsatz gegen Korruption, unter anderem durch Nichtregierungsorganisationen, ist eine für unsere Gesellschaft sehr wichtige Aufgabe. (...)
(...) Die Gemeinnützigkeit einer Organisation nach der Abgabenordnung des Steuerrechts definiert sich nicht nach einer bestimmten inhaltlichen Ausrichtung. Sie wird definiert durch in dieser Abgabenordnung enthaltene 25 Tätigkeitsbereiche einer Organisation. (...)
(...) Im Vordergrund der Tätigkeit stand nicht die politische Bildung, sondern die Einflussnahme auf den politischen Prozess. So stellte auch der Bundesfinanzhof im Rahmen seines Urteils zu dem Fall der Organisation „Attac“ heraus, daß die Verfolgung politischer Zwecke im Steuerrecht nicht gemeinnützig sei. Dies bedeutet für die Organisation nun, daß es Spendern nicht mehr möglich ist, ihre Spende von der Steuer abzusetzen. (...)
(...) Die Gemeinnützigkeit einer Organisation, nach der Abgabenordnung des Steuerrechts, definiert sich jedoch nicht nach einer bestimmten inhaltlichen Ausrichtung. Sie wird definiert durch in dieser Abgabenordnung enthaltene 25 Tätigkeitsbereiche einer Organisation. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie ich Ihnen bereits in der von Ihnen zitierten Antwort darlegen konnte, ist uns als Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung eine Einsicht in die Faktenlage in dem Fall Soleimani nicht möglich, sodaß eine abschließende Wertung der völkerrechtlichen Grundlage nicht möglich ist. Ich persönlich befürworte diese Aktion aus naheliegenden sicherheits- und geopolitischen Gründen nicht. (...)
(...) Die USA machen nationale Sicherheitsgründe geltend. Selbstverständlich setzt sich die Bundesregierung und die EU weiterhin für eine enge Abstimmung zur Nahostpolitik ein - unter den bekannten schwierigen Rahmenbedingungen. Im Fall Skripal handelt es sich hingegen um einen staatlich gelenkten Tötungsversuch - das habe ich in meiner vorherigen Antwort so nicht konkretisiert - der unter dem nicht zu tolerierenden Einsatz von Nervengas und zudem ohne offizielle Erklärung und erkennbare völkerrechtliche Gründe erfolgte. (...)