Frage an Roderich Kiesewetter von Thomas O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
warum soll der Einsatz für Steuergerechtigkeit und gegen Korruption, wie er von Attac e.V. propagiert wird, nicht gemeinnützig sein, während der Betrieb von Kaninchenzüchter-, Sport-, Schach- oder Kleingartenvereinen, also privaten Hobbyclubs, nach § 52 Abgabenordnung steuerbegünstigt ist? Wird hier nicht der ursprüngliche Zweck des Gemeinnützigkeitsrechts ins Gegenteil verkehrt?
Freundliche Grüße
T. O.
Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Einsatz gegen Korruption, unter anderem durch Nichtregierungsorganisationen, ist eine für unsere Gesellschaft sehr wichtige Aufgabe.
Die Gemeinnützigkeit einer Organisation nach der Abgabenordnung des Steuerrechts definiert sich jedoch nicht nach einer bestimmten inhaltlichen Ausrichtung. Sie wird definiert durch in dieser Abgabenordnung enthaltene 25 Tätigkeitsbereiche einer Organisation. In diesen Bereichen ist jedoch nicht eine allgemeinpolitische Betätigung als Hauptzweck einer gemeinnützigen Organisation vorgesehen. Eine politische Betätigung kann somit nur ein Nebenzweck sein.
In den konkreten Fällen, in denen Organisationen ihr Status als gemeinnützige Organisation aberkannt wurde, wurde dies aufgrund deren allgemeinpolitscher Betätigung beschlossen. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs sei die Verfolgung politischer Zwecke nicht mit der nach der Abgabenordnung bestehenden Definition der Gemeinnützigkeit einer Organisation vereinbar.
Eine Reform der steuerrechtlichen Definition der Gemeinnützigkeit wurde jedoch bereits durch den Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz angekündigt.
Sehr geehrte Herr O., ich hoffe diese Informationen zu der Gemeinnützigkeit von Organisationen - aus steuerrechtlicher Perspektive - haben Ihnen zumindest ein Stück weiterhelfen können.
Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter