Frage an Roderich Kiesewetter von Thomas S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag Herr Kiesewetter,
Herr Cyrkel stellt Ihnen die Frage, warum die Bundesregierung den tödlichen Drohnenangriff auf den iranischen General Soleimani verharmlosend nur als Tötung bezeichnet?
Zitat aus Ihrer Antwort:
"Das hier in Frage stehende Kriterium für eine völkerrechtlich legitime Tötung ist die unmittelbar bevorstehende Bedrohung für Leib und Leben von US-Bürgern. In diese Faktenlage haben wir als Abgeordnete und die Bundesregierung keine Einsicht und deshalb ist eine abschließende Wertung nicht möglich. Im Falle Skripals handelt es sich um eine staatlich gelenkte Tötung, die weder ohne offizielle Erklärung, noch erkennbaren völkerrechtlichen Gründen erfolgte. Der Einsatz von Nervengift ist darüber hinaus nicht zu tolerieren"
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/roderich-kiesewetter/question/2020-01-16/329869
Sergej Skripal und eine weitere Person sind auf Grund des Nervengifts Nowitschok nur knapp dem Tod entgangen und Herrn Skripals Gesundheit scheint in Folge des hier zu vermutenden Anschlags als schwer angeschlagen.
Frage 1:
Sie Herr Kiesewetter sprechen bezogen auf den Fall Sergej Skripal von einer staatlich gelenkten Tötung. Der Ausdruck "Tötung" unterstellt, dass Herr Skripal gestorben wäre. Haben Sie Kenntnis von Herrn Skripals Tod?
Frage 2:
Verfügen Sie Herr Kiesewette über konkrete Belege, dass es sich im besagten Fall um eine "staatlich gelenkte Tötung" (bzw. versuchte Tötung bzw. Mordanschlag) handelt?
Sie schreiben, dass bezogen auf den tödlichen Drohnenangriff auf General Soleimani Abgeordnete und Bundesregierung keine Einsicht in die Faktenlage hätten und deshalb eine abschließende Wertung nicht möglich wäre.
Frage 3:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Nato-Partner USA die deutsche Politik umfassend bezüglich der Tötung des iranischen Generals Soleimani informiert?
Viele Grüße T. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie ich Ihnen bereits in der von Ihnen zitierten Antwort darlegen konnte, liegt uns als Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung eine Einsicht in die Faktenlage in dem Fall Soleimani nicht vor, sodass eine abschließende Wertung der Rechtfertigung nicht möglich ist. Die USA machen nationale Sicherheitsgründe geltend. Selbstverständlich setzt sich die Bundesregierung und die EU weiterhin für eine enge Abstimmung zur Nahostpolitik ein - unter den bekannten schwierigen Rahmenbedingungen. Im Fall Skripal handelt es sich hingegen um einen staatlich gelenkten Tötungsversuch - das habe ich in meiner vorherigen Antwort so nicht konkretisiert - der unter dem nicht zu tolerierenden Einsatz von Nervengas und zudem ohne offizielle Erklärung und erkennbare völkerrechtliche Gründe erfolgte. Die Sanktionen wurden beschlossen, weil Russland die Aufklärung versucht hat zu sabotieren (OPCW; Propaganda), wobei alle Indizien in die Involvierung von russischen staatlichen Stellen deuteten.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Kiesewetter