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Roderich Kiesewetter
CDU
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Frage von Leida R. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Leida R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Was halten Sie von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bekannter NGOs?
Gespannt auf Ihre Antwort
ist LeidaR.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich beziehe mich in meiner Antwort auf das entsprechende Urteil des Bundesfinanzhofs.

Die Gemeinnützigkeit einer Organisation nach der Abgabenordnung des Steuerrechts definiert sich nicht nach einer bestimmten inhaltlichen Ausrichtung. Sie wird definiert durch in dieser Abgabenordnung enthaltene 25 Tätigkeitsbereiche einer Organisation. In diesen Bereichen ist jedoch nicht eine allgemeinpolitische Betätigung als Hauptzweck einer Gemeinnützigen Organisation vorgesehen. Eine politische Betätigung kann somit nur ein Nebenzweck sein.

In den konkreten Fällen, in denen Organisationen ihr Status als gemeinnützige Organisation aberkannt wurde, wurde dies aufgrund deren allgemeinpolitscher Betätigung beschlossen. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs sei die Verfolgung politischer Zwecke nicht mit der nach der Abgabenordnung bestehenden Definition der Gemeinnützigkeit einer Organisation vereinbar.

Eine Reform der steuerrechtlichen Definition der Gemeinnützigkeit wurde jedoch bereits durch den Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, angekündigt.

Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter

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