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Robin Wagener
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Frage von Ingrid G. •

Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?

Sehr geehrter Herr Wagener, ich bin durch die Kampagne #GeschwisterGehörenZusammen darauf aufmerksam gemacht worden, dass bei geflüchteten Kindern, die ohne Eltern in Deutschland ankommen und als Flüchtlinge anerkannt werden, zwar ihre Eltern nachziehen dürfen, aber ihre Geschwister in der Regel nicht mitkommen dürfen. Familien bleiben dadurch über Jahre getrennt. Insbesondere berührt mich, dass für geflüchtete Kinder, deren Eltern gestorben sind, die Chancen, ihre Geschwister wiederzusehen, besonders schlecht sind. Bitte setzen Sie sich entsprechend dem Koalitionsvertrag (Seite 140) für die Änderung der gesetzlichen Vorgaben zum Familiennachzug ein!
P.S. Mehr dazu unter www.tdh.de/geschwister-gehoeren-zusammen/

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch, die mich am 20.11.2022 erreichte. Der grünen Bundestagsfraktion und auch mir persönlich ist der Familiennachzug zu Schutzberechtigten und hier auch die Ermöglichung des Geschwisternachzugs seit langem ein wichtiges Anliegen. Viele Einzelfälle werden an mich und meine Kolleg*innen aus der Fraktion herangetragen. Daher haben wir uns im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit Erfolg für eine gesetzliche Änderung der bestehenden Regelungen des Familiennachzugs eingesetzt.

Die Umsetzung der migrations- und flüchtlingspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrages obliegt nun dem federführenden SPD-geführten Bundesinnenministerium. Dessen Vorhabenplanung sieht die Regelungen zum Familien- und Geschwisternachzug in einem großen Paket ausländerrechtlicher Änderungen noch im 4. Quartal 2022 vor.

Mit freundlichen Grüßen

Robin Wagener

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