
Dabei entscheiden die Städte und Gemeinden selbst, in welcher Form und mit welcher Geschwindigkeit sie ihre Gebiete erschließen können. Meiner Kenntnis nach wird auch das Glasfasernetz im Landkreis Waldshut im „open access“ betrieben, d.h. der offene Nutzungszugang gilt auch für Mitbewerber, die sich dann mit dem Netzbetreiber auf ein Nutzungsentgelt einigen müssen.