Sie schreiben, Sie möchten den Netzzugang zu bezahlbaren Preisen sichern. In LK Lörrach gibt es durch OpenAccess-Vereinbarung gute Preise, im LK Waldshut nicht, wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Schwarzelühr-Sutter,
Im Glasfaser-Bereich stellt die BNetzA die Regel auf, dass sich Internetprovider untereinander mit OpenAccess Verträgen einigen sollen und die BNetzA erst einschreiten kann, wenn diese Verhandlungen scheitern. Bei den Regulierungsmassnahmen im Kupfer-Bereich war der Ex-Monopolist gezwungen, anderen Anbietern zu vorgegebenen Preisen Vorleistungsprodukte zu verkaufen, was im DSL-Bereich für Wettbewerb und bezahlbaren Preisen führte. Im Glasfaserbereich gibt es aktuell im LK Lörrach Wettbewerb, im LK Waldshut aber quasi-Monopolstellungen und damit teilweise doppelte Preise zu denen in Lörrach bei gleichem Anbieter und gleichem Produkt. Was ist das Konzept der SPD für die Glasfaser-Regulierung, mit dem sie in Koalitionsverhandlungen geht?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre erneute Frage.
Seit 2017 baut der Landkreis Waldshut den Backbone mit seinen rund 380 km Länge als „Rückgrat“ der Breitband-Erschließung. Drei Unternehmen aus dem Landkreis Waldshut, die sich im Rahmen einer ARGE zusammengeschlossen haben, wurden mit der Umsetzung des Baus beauftragt, der auch vom Bund gefördert wird. Dabei entscheiden die Städte und Gemeinden selbst, in welcher Form und mit welcher Geschwindigkeit sie ihre Gebiete erschließen können. Meiner Kenntnis nach wird auch das Glasfasernetz im Landkreis Waldshut im „open access“ betrieben, d.h. der offene Nutzungszugang gilt auch für Mitbewerber, die sich dann mit dem Netzbetreiber auf ein Nutzungsentgelt einigen müssen.
In den 2020er Jahren muss Deutschland zur “Gigabit-Gesellschaft” werden. Gerade mittelständische Unternehmen im ländlichen Raum, die oft global agieren, sind auf schnelles Internet angewiesen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Um dieses Versprechen einzuhalten, werden wir die Ausbauförderung fortsetzen und die Versorgung aller Haushalte und Unternehmen mit einer Bandbreite von mindestens einem Gigabit pro Sekunde garantieren – durch konkrete, gesetzlich festgelegte Ausbau- und Versorgungsverpflichtungen und entsprechende Zwischenziele.
Bei der Frage der Regulierung der Glasfaser setzen wir vor allem auf Transparenz. Den Verbraucherschutz beim Thema digitale Infrastruktur haben wir mit der Telekommunikationsgesetz-Novelle einen erheblichen Schritt nach vorne gebracht – mit verbesserten Kündigungsmöglichkeiten, Informationspflichten und dem Anspruch auf Entstörung, Entschädigung und Minderung. Damit haben wir klare Vorgaben und Sanktionen für die Anbieter geschaffen. Ein Glasfaser-Label kann aus unserer Sicht zu einer weiteren Erhöhung von Transparenz und damit zu einem verbesserten Verbraucherschutz beitragen, wenn es über tatsächliche Aussagekraft verfügt.
Mit freundlichen Grüßen nach Waldshut
Rita Schwarzelühr-Sutter