Sie sind Staatssekretärin im Bundesumweltamt und Mitglied im Waldshuter Kreistag. Wieso stimmen Sie samt Fraktion beim Haushaltsplan wiederholt gegen den dringenden Ausbau der Fahrradinfrastruktur?
Sehr geehrter Herr Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich weiß leider nicht, wie Sie darauf kommen. Gerade letzte Woche habe ich der Stadt Tübingen einen Förderbescheid des Bundesumweltministeriums für deren Superradwegenetz in Höhe von 12,6 Mio. Euro übergeben. Um die Fahrradinfrastruktur entsprechend anzupassen und weiter auszubauen, fördert das Bundesumweltministerium mit den Förderaufrufen "Klimaschutz durch Radverkehr" der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation:
Gefördert werden investive modellhafte Projekte, die unter anderem Städte und Gemeinden, aber auch Vereine und Unternehmen dabei unterstützen, attraktive Angebote für den Radverkehr zu entwickeln und dem erhöhten Fahrradaufkommen gerecht zu werden. Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung zu erhöhen und so nicht nur zum Klimaschutz beizutragen, sondern auch zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort. Durch ihren Vorbildcharakter regen die Förderprojekte bundesweit zur Nachahmung an. Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden.
Mit dem Förderaufruf sollen Projekte in konkret definierten Gebieten wie Wohnquartieren, Stadtteil- oder Dorfzentren realisiert werden. Es sind jedoch auch interkommunale Projekte möglich. Das Ziel ist die Vermeidung von Treibhausgasen. Außerdem sollen die Projekte mehr Raum für Radverkehr schaffen und die Lebensqualität vor Ort verbessern.
Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination mit Abstellanlagen oder Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig. Außerdem sollen die geförderten Maßnahmen nicht zulasten des Fußverkehrs, Öffentlichen Personennahverkehrs, von Aufenthalts-und Erholungsflächen sowie des Baumbestandes gehen.
Außerdem stellt der Bund weitere 45 Mio. bis 2023 mit einem Förderprogramm zur Weiterentwicklung des „Radnetz Deutschland“ bereit. Ziel des Förderprogramms ist es, länderübergreifend ein sicheres, lückenloses und attraktives Netz aus national bedeutenden Radfernwegen auszubauen und Deutschland zum Fahrradland für Alltag, Freizeit und Tourismus zu machen. Die Radwege sollen sich außerdem in das europäische Veloroutennetz einfügen.
Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes werden nicht gefördert, sondern zu 100 % vom Bund finanziert. Hierfür stehen im Bundeshaushalt jährlich Mittel bereit. Im Jahr 2020 sind es 99 Mio. Euro und von 2021 bis 2023 jeweils 100 Mio.
Mit freundlichen Grüßen nach Singen
Rita Schwarzelühr-Sutter