Ist in Zukunft ein transparentes & unabhängiges Stellenbesetzungsverfahren für den Posten des Hamb. Beauftragten für Datenschutz &. Informationsfreiheit geplant? Wo finde ich Stellenausschreibungen?
Ist in Zukunft ein transparentes & unabhängiges Stellenbesetzungsverfahren für den Posten des/der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz & Informationsfreiheit geplant? Wo finde ich transparente Stellenausschreibungen der Bürgerschaft? Muss man/ich erst zu A wie AfD zu arkanen Bewerbungsgesprächen und dann zu B wie Bündnis 90/Grünen, C wie CDU usw.? Oder gibt es ein unionsrechtlich transparentes und von Politik unabhängiges Stellenbesetzungsverfahren, das bisher auch im Bund fehlt (so jedenfalls auch Verwaltungsrichter Malte Engeler im Deutschlandfunk: https://www.deutschlandfunkkultur.de/verstoss-gegen-eu-recht-diskussion-um-den-bundesdatenschutzbeauftragten-dlf-kultur-0402e44c-100.html)
Ist für die Bewerbungsaussichten Kontakt zu Medien wie SPIEGEL hilfreich, den die Behörde mitten in Verfahren nach Art. 77 DSGVO zu unionsrechtlich EU-weit umstrittenen Praktiken wie "pay or ok" gerne berät und dafür 6140 € berechnet? https://noyb.eu/de/pay-or-ok-der-spiegel-noyb-sues-hamburg-dpa
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage und den Hinweis.
Der derzeitige Datenschutzbeauftragte in Hamburg, Herr Thomas Fuchs, wurde in der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft gem. Artikel 60a Absatz 3 der Hamburgischen Verfassung am 18. August 2021 für eine Amtszeit von sechs Jahren mit großer Mehrheit gewählt; er erhielt von 92 abgegebenen Stimmen 88 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Herr Fuchs war zuvor Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und wurde nach Durchführung eines offenen Interessenbekundungsverfahren von den Regierungsfraktionen zur Wahl vorgeschlagen.
Der oder die Beauftragte muss die Befähigung zum Richteramt oder für die Laufbahn Allgemeine Dienste in der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt (ehemaliger höherer Dienst) haben und die erforderliche Fachkunde für das Amt besitzen; das nächste Interessenbekundungsverfahren wird rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit eingeleitet. Eine einmalige Wiederwahl des jetzigen Amtsinhabers ist nach unserer Verfassung zulässig.
Stellenausschreibungen der Bürgerschaftskanzlei finden Sie unter https://www.hamburgische-buergerschaft.de/service-/jobs, die der Fraktionen in Online-Portalen oder auf den Homepages der Fraktionen.
Mit der Frage zu "pay or ok" und einer möglichen Interessenkollision in der von Ihnen mitgeteilten Angelegenheit habe ich mich bisher nicht befasst.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Seelmaecker