Der Hamburg. BfDI mit "vielen Köpfen, wenigen Resultaten", "kruden Theorien" fragt unbeteiligte Laien um Hilfe, wie man an GmbH zustellen könne, erfindet Postrückläufer. Wie beurteilen Sie die Arbeit?
Nach Erkenntnissen der Gesellschaft f. Freiheitsrechte (s. Schrems-Urteile des EuGH) aus einem one-pager zu 5 Jahren der DSGVO in Deutschland (https://tinyurl.com/ycx7cyj9 sowie https://tinyurl.com/4uw4ajf2), die ich selbst und von anderen Betroffenen aus Verfahren nach Art. 77f. DSGVO bestätigen kann, zeichnen sich die meisten dt. Datenschutzaufsichtsbehörden durch "viele Köpfe, wenige Resultate" sowie verbreitete "krude Theorien" im Bereich der Abweisung und Verschleppung von Betroffenenrechten aus. Das gilt auch und gerade für die für "viele Köpfe", "wenige Resultate" & "krude Theorien" bekannte hamburgische Behörde (https://tinyurl.com/2udf8yp3, https://tinyurl.com/54np5bv2). Beschwerden werden von der (iSd EuGH vom 5.12.23) sich jahrelang irrtümlich als petitionsähnlich sehenden Aufsichtsbehörde meist gar bzw. jahrelang nicht bearbeitet. Die Behörde erfindet "Postrückläufer, bittet unbeteiligte Laien um (Nach-)Hilfe https://tinyurl.com/bdz2usbb, https://tinyurl.com/w9rtkbn2