Frage an René Springer von Ernest G. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
Sehr geehrter Herr Springer,
bezogen auf den Umgang mit dem Islam habe ich folgende Fragen an Sie:
Sind Feministen, die überhaupt keine Kritik am Frauenbild und Frauenfeindlichkeit im Islam gelten lassen, für Sie keine richtigen Feministen?
Wieso solidarisieren sich sehr viele davon nicht mit den unterdrückten Frauen, die den Kopftuch nicht mehr tragen wollen, im Iran? Bzw., was vermuten Sie?
Und, wie sehen Sie den Begriff "antimuslimischer Rassismus"?
Meiner Meinung nach ist der Begriff "antimuslimischer Rassismus" völlig unlogisch, weil, der Islam ist überhaupt keine eigenständige Ethnie!
Es gibt auch Leute, die der Meinung sind, es gebe sowas wie eine Pogrom-Stimmung gegen den Islam. Solche Meinung halte ich absolut für übertrieben und totaler Quatsch!
Wie sehen Sie das?
Und, wie groß sehen Sie die Gefahr, dass die Scharia in Deutschland Einzug hält?
Noch was anderes:
Nun wollen auch Linke gegen Merkel und andere Mitglieder der Bundesregierung Anzeige erstatten:
"Bundestagsabgeordnete der Linken haben im Zusammenhang mit der Tötung des iranischen Generals Qassem Soleimani Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung beim Generalbundesanwalt gestellt. Gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Mitglieder ihrer Regierung gebe es einen Tatverdacht wegen „Beihilfe durch Unterlassen zum Mord“ an Soleimani sowie an dem Vizechef der irakischen Volksmobilisierungskräfte, Abu Mahdi al Muhandis, heißt es in der am Donnerstag gestellten Anzeige der acht Abgeordneten."
Wie sehen Sie die ganze Sache? Und, wie sieht es die AfD?
Für Ihre Antwort auf meine Fragen möchte ich mich schonmal im Voraus bedanken!
Mit freundlichen Grüßen
E. G.
Sehr geehrter Herr Goetz,
Ihre umfängliche Frage möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:
Vor 30 Jahren, am 5. August 1990, wurde die "Kairoer Erklärung der Menschenrechte" von den damals 45 Außenministern islamischer Staaten unterzeichnet.
Diese Erklärung stellt alle Menschenrechte unter den Vorbehalt der Scharia, also der radikal-religiösen Gerichtsbarkeit im Islam. Sie dokumentiert damit die klare Ablehnung der Menschenrechte durch die islamischen Staaten. Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte' ersetzt die Menschenrechte durch die Scharia.
Insbesondere Frauen und sogenannte Nichtgläubige leiden seit 30 Jahren unter dieser Kairoer Erklärung. Wer sich nicht zum Islam bekennt, wird unter der Scharia und der Kairoer Erklärung zum Menschen zweiter Klasse abgestempelt. Die Amputation der Hand im Fall des Diebstahls unter Verweis auf Sure 5, Vers 38 oder die Steinigung in bestimmten Fällen des Ehebruchs stellen nach der Kairoer Erklärung keinen unrechtmäßigen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit dar. Sogar die Grundlage für die islamischen Völkermorde heutiger Tage sind dort zu finden: In der Kairoer Erklärung werden alle Morde gerechtfertigt, die Moslems an andersgläubigen Menschen unter Berufung auf die Scharia verüben.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die Kairoer Erklärung von 1990 widersprechen sich. Für die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag bleibt es dabei, dass die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet.
Mit freundlichen Grüßen
René Springer