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René Springer
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Frage von Gabriele L. •

Ist es sozial vertretbar, Arbeitnehmer unter großen Druck durch einen verkürzten AlG Bezug zu setzen? Und das in Zeiten von Deindustrialisierung? Ich meine Nein.

Sehr geehrter Herr Springer,

mit der Verkürzung des Alg Bezuges wird großer Druck auf die Menschen ausgeübt. Und das in Zeiten von Betriebsschließungen und Deindustrialisierung. Wo sollen viele Menschen neue Jobs herbekommen, wenn sie z.B. auch durch KI ersetzt wurden? Hinzu kommt, dass ich beruflich bedingt immer wieder auch die andere Seite sehe, wie Menschen z.B. aus ihren Jobs gemobbt werden. So gibt es AG, mit ständig wechselndem Personal. Wer schaut dorthin und ändert etwas daran? Damit besteht m.E. die Gefahr, dass AG mehr Möglichkeiten erhalten, Arbeitnehmer unter Druck zu setzen, denn sie müssten ja quasi jedes Angebot annehmen, unabhängig von Qualifikation, Alter, etc. Auch private Arbeitsvermittler - Vermittlungsgutschein - werden daran nicht viel ändern, denn wenn kaum entsprechende Stellen vorhanden sind, wird auch mehr Druck nicht zu mehr Erfolg führen.

Wie sehen Sie das?

MfG
Gabriele L.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich nehme an, dass Ihre Frage auf die Reformierung der Arbeitslosenversicherung abzielt, wie wir sie in unserem Wahlprogramm vorgeschlagen haben und im Wortlaut besagt: "Grundsätzlich soll der Anspruch auf Arbeitslosengeld für Personen, die ab 2026 erstmalig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, erst nach drei vollen Beitragsjahren eintreten und ist zunächst auf sechs Monate beschränkt. Für je zwei weitere Beitragsjahre erhöht sich der Anspruch danach um einen Monat. Zudem sollen Arbeitnehmer über 50 Jahre bereits zum Zeitpunkt der Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf einen Berechtigungsschein für eine private Arbeitsvermittlung erhalten. Da eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt umso schwieriger wird, je länger die Arbeitslosigkeit dauert, soll es auch während des Arbeitslosengeldbezugs intensive Beratungs-, Weiterbildungs- und Vermittlungsangebote geben."

Der Hintergrund hinter diesem Vorschlag ist, dass die bisherige Regelung der Arbeitslosenversicherung kurzzeitig Beschäftigte begünstigt, die bereits nach einem Jahr Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung einen Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld haben. Nach zwei Jahren Beschäftigung erhöht sich dieser Anspruch auf 12 Monate. Daran ändert sich in den nächsten Jahren dann nichts mehr, bis der Beschäftigte 50 Jahre alt ist, was sich bis zu weiteren 33 Jahre hinziehen kann. Wird er 50 Jahre alt, erhöht sich sein Anspruch auf Arbeitslosengeld um 3 Monate, mit 55 Jahren um weitere 3 Monate, und mit 58 Jahren schließlich auf insgesamt zwei Jahre – unabhängig von der Beschäftigungsdauer. Ein Einwanderer, der mit 48 Jahren bei uns anfängt, versicherungspflichtig zu arbeiten, hat nach zwei Jahren einen Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld. Diese Regelung ist unfair gegenüber langjährig Beschäftigten, die zum Beispiel im Ruhrgebiet oder in Ostdeutschland unverschuldet ihren Job wegen Beendigung des Kohleabbaus verlieren.

Umgekehrt ist Job-Hopping bei jungen Beschäftigten der Generation Z weit verbreitet. Im Netz gibt es Anleitungen, wie man Weltreisen und andere angenehme Unterbrechungen des Arbeitslebens mit Hilfe der Arbeitslosenversicherung finanziell sanft abfedern kann. Wir wollen diesen Missbrauch an der Versicherungsgemeinschaft begrenzen und den Versicherungsanreiz zum Jobwechsel bei kurzjährig Beschäftigten reduzieren.

Beiden Umständen treten wir mit der neuen fairen Arbeitslosenversicherung entgegen. Die Idee dahinter ist, lange Versicherungszeiten besser zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen,

René Springer, MdB

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