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René Springer
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Frage von Ernest G. •

Frage an René Springer von Ernest G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Springer,

ich habe ein paar Fragen an Sie:

- Wie sehen Sie den ganzen Hickhack um Sami A.? Ist das Oberverwaltungsgericht in Münster wirklich die allerhöchste Instanz in dem Fall, so, wie es immer heißt? Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen. Bisher dachte ich doch, es gibt noch höhere Gerichte, nämlich Bundes-Gerichte (Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe), und: Bundesrecht bricht Landesrecht. Ist es etwa nicht mehr immer so?

- Was wären für Sie die logischen Konsequenzen aus den Ereignissen in Chemnitz und Köthen?

- Was verstehen Sie unter dem Begriff Gutmensch?

Ich möchte mich schonmal für Ihre Antworten bedanken!

Mit freundlichen Grüßen

E. G.

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Zum Fall Sami A. kann ich Ihnen sagen, dass der Rechtsmittelzug im Verwaltungsverfahren etwas unübersichtlich geregelt ist. Die Zulässigkeit einer Revision zum Bundesverwaltungsgericht hängt von mehreren Umständen ab, ohne die zu kennen, keine verlässliche Antwort möglich ist. Jedenfalls ist die abschließende Zuständigkeit des OVG durchaus möglich.

Hinsichtlich der Ereignisse in Chemnitz und Köthen stelle ich zunächst fest, das dort Opfer zu beklagen sind, die es ohne den staatlichen Kontrollverlust in der Zuwanderungs- und Sicherheitspolitik so nicht gegeben hätte. Die logischen Konsequenzen, die sich daraus ergeben, liegen auf der Hand. Die verantwortlichen Politiker müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Außerdem muss alles unternommen werden, dass sich solche Verfälle nicht wiederholen. Das setzt eine Stärkung der Sicherheitsbehörden, sowie eine konsequente Rechtsdurchsetzung bei abgelehnten Asylbewerbern voraus. Zudem müssen die europäischen und nationalen Grenzen gesichert werden, um illegale Zuwanderung zu verhindern. Gutmenschen wehren sich gegen diese Politik, die auf Verantwortung setzt. Sie bewerten ihre Handlungen nach der Handlungsabsicht und der Realisierung eigener Werte und Prinzipien, und zwar ungeachtet der nach erfolgter Handlung eingetretenen Handlungsfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
René Springer

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