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René Springer
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Frage von Kerstin M. •

Ihre Anfrage an den Bundestag in Bezug auf Erwerbsminderungsrenten/psychische Erkrankungen als Grund für die Erwerbsminderung/Frauenanteil

Sehr geehrter Herr Springer,

was war die Intention der AfD hinter Ihrer Anfrage an den Bundestag in Bezug auf Erwerbsminderungsrenten/psychische Erkrankungen als Grund für die Erwerbsminderung/"volkswirtschaftliche Verluste durch die nicht genutzten Erwerbspotenziale" (Bundestagsdrucksache 19/12218)

Was bezwecken Sie damit, was sind die Pläne der AfD in dem Bereich?

Gibt es seitens der AfD Überlegungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen die Erwerbsminderungsrente zu verwehren?

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin M.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich meiner Kleinen Anfrage die Erwerbsminderungsrente im Kontext psychischer Erkrankungen betreffend. Zuallererst bestand die Intention der Anfrage darin, einen umfassenden Informationsstand über die Lage in den sozialen Sicherungssysteme angesichts zunehmender psychischer Erkrankungen in der Bevölkerung zu erhalten. Man erfährt aus der Presse viel über steigende Betroffenenzahlen von Depressionen oder Burn-out, welche konkreten Folgen das für den Arbeitsmarkt hat und wie sich das am Ende konkret in den sozialen Sicherungssystemen abbildet, davon hört man weniger: Diese konkreten Zahlen zu erfragen und die Reichweite dieses Problems zu ermitteln, darum ging es mit der Anfrage.

Darauf zielte auch die Frage, ob es Analysen gibt, inwieweit die Zunahme psychischer Erkrankungen die Volkswirtschaft insgesamt belastet: Sprechen wir von einem "aufgebauschten" Problem, bei dem sich die Situation nicht wesentlich von den letzten Jahrzehnten unterscheidet, oder erfassen die Berichte eine reale, besorgniserregende Entwicklung?

Politikvorschläge müssen sich auf belastbare Daten stützen, und dafür gibt es unter anderem das Instrument der Kleinen Anfrage.

Nun zu Ihrer Frage nach unseren Plänen in diesem Bereich: Wir als AfD wollen die Erwerbsminderungsrente erhöhen. Für uns gilt: Wer nicht in der Lage ist, zu arbeiten, oder wer nicht in der Lage ist, voll zu arbeiten, weil gesundheitliche Gründe das nicht zulassen, der hat unsere volle Solidarität und der muss unterstützt werden, damit er ein gutes und menschenwürdiges Leben führen kann. Das gilt logischerweise auch oder gerade für psychisch kranke Menschen.

Dafür haben wir unter anderem die Anträge "Rentner beim Entlastungspaket nicht vergessen" (https://dserver.bundestag.de/btd/20/020/2002034.pdf) und "Armutsbekämpfung bei Rentnern – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung" (https://dserver.bundestag.de/btd/19/297/1929768.pdf) eingebracht, die sich auch explizit für die Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

René Springer

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