Wie sieht es allgemein mit Depressionen aus?
Guten Tag Herr Springer,
ich wollte mal fragen wie es mit leichten,mittelgradigen und schweren Depressionen aussieht.
Wie beeinträchtigt es das Bürgergeld, die wehrpflicht, und die allgeimen hilfe, wie z.B. Support 25 bei der Agentur für Arbeit(glaube ich)?
Da ich selber mit mittelgradigen Depressionen zu kämpfen habe und mir alles sehr schwer fällt. Würde mich das sehr interessieren, da ich auch gehört habe, dass die AfD härter beim Thema Arbeiten zugreifen will.
MfG
Philipp
Sehr geehrter Herr van E.,
Sie haben Recht, dass wir beim Bürgergeld härter durchgreifen wollen. Dies betrifft jedoch nicht Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, wie z.B. schweren psychischen Krankheitsbildern. Wir orientieren uns in erster Linie an der Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten, die bei dem von Ihnen genannten Krankheitsbild nur eingeschränkt oder gar nicht gegeben sein kann.
Generell wollen wir auch nicht in die Vermittlungstätigkeit der Agentur für Arbeit eingreifen, sondern diese dahingehend optimieren, dass die direkte Arbeitsvermittlung wieder in den Mittelpunkt rückt. Dabei sollen wichtige soziale Programme, wie das von Ihnen erwähnte Support 25 zur Unterstützung psychisch kranker Jugendlicher der Arbeitsagentur Essen, nicht abgeschafft, sondern je nach Situation an soziale Träger ausgelagert werden. Uns geht es darum, die Agentur so umzustrukturieren, dass sie ihre Kernaufgaben erfüllen kann. Notwendige soziale Projekte dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben.
Konkrete Vorschläge haben wir dazu in unserem Antrag "Soziale Mindestsicherung effektiv organisieren – Bürgergeld auf Arbeitsvermittlung fokussieren" (Bundestagsdrucksache 20/10609) dargelegt, in dem wir darauf hinweisen, dass Im bestehenden Bürgergeldsystem manifest vermittlungsgehemmte, also faktisch nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eigentlich Sozialfälle seien, oftmals lediglich „in euphemistisch betitelten Maßnahmen geparkt werden, ohne einen nachhaltigen Nutzen für die weitere Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen".
Wir haben deshalb eine Reform der sozialen Mindestsicherungssysteme des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) gefordert. Dabei soll unter anderem das bisherige Bürgergeldsystem bei gleichbleibenden Regelsätzen in eine „Arbeitsuchenden-Hilfe“ für ausschließlich jene SGB II-Leistungsberechtigte überführt werden, die tatsächlich und kurzfristig, also innerhalb von zwei Wochen, zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Lage sind. Die bisherige Sozialhilfe (SGB XII) soll bei gleichbleibenden Regelsätzen zu einer „Sozialhilfe-Neu“ entwickelt werden, mit dem Ziel, neben den bisherigen Sozialhilfeempfängern künftig auch Gruppen nur bedingt erwerbsfähiger SGB II-Leistungsberechtigter passgenauer zu versorgen. Dazu gehören nach unserer Vorstellung bisherige Bürgergeldbeziehende, die in ihrer Gesundheit so stark eingeschränkt sind, dass sie seit mindestens sechs Monaten gar nicht oder weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind. Aber auch Menschen, die wegen Kinderbetreuung oder Pflege nicht mindestens drei Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder die an niederschwelligen Fördermaßnahmen teilnehmen gehören für uns zu dieser Gruppe.
Ich hoffe, das konnte bei Ihnen für Klarheit über unsere sozialpolitischen Pläne sorgen.
Mit freundlichen Grüßen,
René Springer, MdB