(...) Zudem gibt es ja auch noch die Möglichkeit in Berufung zu gehen. Wenn Sie meine persönliche – für die Gerichtsentscheidung allerdings unmaßgebliche Meinung hören wollen, finde ich auch, dass das Urteil zu milde ausgefallen ist, wenn sich alles so abgespielt hat wie Sie es schildern. (...)
(...) Es ist aber generell so, dass Prozesskostenhilfe nur nach einer gerichtlichen Vorprüfung und hinreichender Erfolgsaussicht gewährt wird. Die Rechtsverfolgung darf schon heute nicht mutwillig erscheinen, das bedeutet, es muss sich um ein Verfahren handeln, das eine nicht bedürftige, verständige Person in gleicher Weise führen würde. (...)
(...) Seien Sie versichert, dass auch ich und meine Kolleginnen und Kollegen im Bundestag keine „entmenschlichte Wirtschaftsdiktatur“ und überhaupts keine Diktatur haben wollen und alles dagegen tun werde, dass so etwas nicht passieren wird. Der Vertrag von Lissabon birgt hierfür keine Gefahr. (...)
(...) Nur der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil ist für die Eltern zusätzliches Einkommen. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird das Kindergeld daher in voller Höhe als Sozialleistung gewährt, da es an steuerpflichtigem Einkommen mangelt. Aus diesem Grund ist das Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Berechnung des ALG II anzurechnen. (...)
(...) Doch in einem Rechtsstaat hat jeder das Recht, vor Gericht sein Recht zu erstreiten. Daher kann der Gesetzgeber nicht das Cochemer Modell vorschreiben und den Rechtsweg ausschließen. (...)
(...) Daneben kann beim Familiengericht die Einschränkung oder Übertragung des Sorgerechts (§§ 1666, 1671, 1696 BGB) beantragt werden, die gegebenenfalls mit der Bestellung eines Ergänzungspflegers (Umgangspflegers) verbunden werden kann. Schließlich kann das Familiengericht den Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils gegen den umgangsberechtigten Elternteil kürzen oder versagen, wenn der betreuende Elternteil den Umgang massiv und schuldhaft vereitelt (§ 1579 Nr. 6 BGB). (...)