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Renate Schmidt
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Frage von Heinz H. •

Frage an Renate Schmidt von Heinz H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,

was gedenkt die Regierung gegen Rechtsanwälte zu unternehmen, denen nach Sachlage klar sein muß, das sie nur Instrument eines Elternteiles sind und dieser Elternteil durch seine Aktionen dieses dem Anwalt selber erkentlich macht, durch wiedersprüchliche Angaben, den anderen Elternteil nur ausgrenzen zu wollen. Da dieses durch Gewährung von PKH auch noch vom Staat untersützt wird ist das sicheres Geld für ihn. Auch sollte bei solchen Auffälligkeiten die PKH gewährung aufgehoben weden können und diesem Elternteil die vollen Kosten auferlegt werden. Dadurch würden Millionen € gespart und dieser Elternteil würde es sich mehrmals überlegen diesen Schritt zu wagen. Auch wäre der Kindesentzug (Umgangsboykott) nicht mehr so einfach.

Zum Wohl unserer Kinder
mit freundlichem Gruß

Heinz Hövelmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hövelmann,

lassen Sie mich doch bitte auf eine Frage antworten, bevor Sie eine Rückfrage stellen. In der letzten Woche haben Sie drei sehr detaillierte Fragen an mich gestellt, die ich auch beantworten möchte, allerdings müssten Sie sich dafür schon etwas gedulden.
Zudem bin ich keine Justizpolitikerin. Für solche Detailfragen sollten Sie sich besser an jemanden wenden, der oder die Mitglied im Justizausschuss ist.
Es ist aber generell so, dass Prozesskostenhilfe nur nach einer gerichtlichen Vorprüfung und hinreichender Erfolgsaussicht gewährt wird. Die Rechtsverfolgung darf schon heute nicht mutwillig erscheinen, das bedeutet, es muss sich um ein Verfahren handeln, das eine nicht bedürftige, verständige Person in gleicher Weise führen würde.

Der Gesetzgeber hat hier klare Regelungen aufgestellt. Einen Änderungsbedarf des Gesetzgebers sehe ich nicht. Wenn Sie aber an einem konkreten Fall Zweifel haben, können Sie sich doch mit Hilfe Ihres Anwaltes bei Gericht erkundigen.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Schmidt