Frage an Renate Schmidt von Sebastian H. bezüglich Recht
Hildesheim (ddp).
Wegen der Vergewaltigung einer 17-Jährigen hat das Hildesheimer Landgericht am Montag die Hauptangeklagten zu zweijährigen Bewährungsstrafen verurteilt. Zudem müssen die fünf jungen Männer im Alter zwischen 17 und 20 Jahren Schmerzensgeld von insgesamt mehr als 5000 Euro zahlen und jeweils 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten die fünf Hauptangeklagten die 17-Jährige am 30. Juni 2007 am Rande eines Schützenfestes in Adenbüttel (Kreis Gifhorn) gewaltsam zum Sex gezwungen. Zwei weiteren Mitglieder der Clique standen daneben, einer fotografierte die Tat mit seiner Handykamera. Die 17-Jährige habe anfangs mit einem der Männer freiwillig Küsse ausgetauscht, später sei sie jedoch gegen ihren Willen von den fünf Angeklagten sexuell missbraucht worden, hieß es. Die Jugendlichen standen teilweise unter dem Einfluss von Alkohol, Haschisch und Kokain.
(ddp)
Wie kann es zu so einem Urteil kommen?
Alleine für den Konsum von Haschisch und Kokain sollten härtere Strafen verhängt werden, jedoch ist der Konsum in Deutschland noch nicht mal strafbar.
Das Opfer wird mit Geld ruhiggestellt. Das Vertrauen in die deutsche Justiz ist zurzeit wohl mehr als nur stark geschädigt.
Raubkopierer bekommen 5 Jahre Knast und Vergewaltiger 2 Jahre auf Bewährung?
Sehr geehrter Herr Holzmann,
sicherlich wissen Sie, dass wir in Deutschland Gewaltenteilung haben. Die Gerichte sind daher unabhängig und die Politik kann sich nicht in Gerichtsentscheidungen einmischen. Das ist gut so und das werde ich auch nicht tun. Ich kann Ihnen daher auch nicht sagen, wie es zu so einer Entscheidung kam, ich habe erst durch Ihre Frage von dem Fall Kenntnis erhalten.
Da nicht jedes Verbrechen gleich schwer ist, haben die Gerichte immer Ermessensspielräume, in denen sie entscheiden können, wie schwer ein Fall ist und wie scharf dann das Strafmaß gewählt werden muss. Dieser Ermessensspielraum ist wichtig. Es erhält ja schließlich nicht jeder Raubkopierer 5 Jahre und nicht jeder Vergewaltiger 2 Jahre auf Bewährung. Zudem gibt es ja auch noch die Möglichkeit in Berufung zu gehen. Wenn Sie meine persönliche – für die Gerichtsentscheidung allerdings unmaßgebliche Meinung hören wollen, finde ich auch, dass das Urteil zu milde ausgefallen ist, wenn sich alles so abgespielt hat wie Sie es schildern.
Insbesondere ist es meines Erachtens völlig unwichtig, ob das Opfer mit ihren Vergewaltigern Küsse ausgetauscht hat oder nicht. Dies ist aber nicht „Schuld“ der Gesetzgebung, sondern ist in das Ermessen des Gerichts gestellt. Der Strafrahmen gäbe auch deutlich höhere Strafen her.
Wenn Sie Details über den von Ihnen genannten Fall wissen möchten, dann erkundigen Sie sich doch bei der Pressestelle des Gerichts, das die Entscheidung getroffen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt