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Frage von wolfgang r. •

Frage an Renate Schmidt von wolfgang r. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schmidt,

leider ist anscheinend noch das Unrechtsbewusstsein in Ihrer, und der Regierungspartner-Partei, hinsichtlich der Kinderarmutsverursachung durch unerträgliche Hartz IV-Willkür, noch unterentwickelt. Durch ledigliche "Uminterpretierung" des allen zustehenden Kindergeldes,zum "Kindeseinkommen",wird der der Kindesbedarfssatz einfach um diesen geschmälert?! Wann bemerkt mindestens die SPD die fehlerhafte Handhabe ggü. den bedürftigen Kindern, (Leistung, Alg. II pro Kind 54,-€ / mon.)?-Andererseits gewährt man Erwachsenen 100 € Zusatz- einkommen "anrechnungsfrei", - warum nicht den Kindern!?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Riese,

das Kindergeld in Deutschland ist durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und dementsprechend im Einkommensteuergesetz geregelt. Nur der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil ist für die Eltern zusätzliches Einkommen. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird das Kindergeld daher in voller Höhe als Sozialleistung gewährt, da es an steuerpflichtigem Einkommen mangelt. Aus diesem Grund ist das Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Berechnung des ALG II anzurechnen.

Wie Sie jedoch drauf kommen, dass die Leistung je Kind bei ALGII 54 Euro betragen weiß ich nicht. Kinder bis 13 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschat mit ihren Eltern leben erhalten 60% der Regelleistung, das heißt, die erhalten derzeit 208 € pro Monat. Dieser Betrag liegt deutlich über dem Kindergeldsatz von 154 €.

Erwachsene ALG II-Bezieher erhalten einen Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst. In diesem Freibetrag sind die Werbungskostenpauschale ( € 15,33), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten enthalten.
Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.

Da das Kindergeld nicht als Einkommen der Kinder sondern als Einkommen der Eltern zählt, ist genau dieser Freibetrag der Eltern entscheidend. Ein Freibetrag für Kinder wäre daher Unsinn.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Schmidt