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Frage von Peter B. •

Frage an Renate Schmidt von Peter B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,

in Ihrer Antwort an Heinz Hövelmann vom 3. Juni 2008 erklären Sie, man könne das Cochemer Modell nicht gesetzlich vorschreiben.
Das ist zwar eine realistische Einschätzung, gleichzeitig aber auch nur die halbe Miete. Wenn schon das Cochemer Modell Ihrer Ansicht nach nicht gesetzlich verankert werden kann, hätte ein sozialer Rechtsstaat nicht wenigstens die Pflichtaufgabe, seinen Bürgern ein konfilktmilderndes Familien- und Kindschaftsrecht anzubieten?

Angesichts der Tatsache, daß auch heute noch ein großer Teil der scheidungsbetroffenen Kinder innerhalb kurzer Zeit den Kontakt zum nichtbetreuenden Erziehungspartner verliert, sehe ich dringenden Bedarf an einer gesetzlichen Neuregelung.

Hilfreich wäre es vielleicht wenn zukünftig ein rechtskräftiger Scheidungsantrag erst dann gestellt werden kann, wenn alle, die Kinder betreffenden Fragen, geklärt sind?

Und dann dürfte, wie heute vielfach noch üblich, die totale Kommunikationsverweigerung nicht mehr mit der alleinigen Personensorge auch noch "belohnt" werden.
Gerade der vielfach praktizierte Umgangsboykott zeigt deutlich, daß viele Bürger von sich aus nicht den richtigen Weg finden. Die vom Gesetzgeber hier vorgesehenen Sanktionen sind viel zu lasch und in fast jedem Einzelfall juristisch ausfüllungsbedürftig.
Gerade in diesem Bereich besteht meiner Ansicht nach dringender gesetzgeberischer Regelungsbedarf, zumal auch unser reformiertes Kindschaftsrecht noch in vielen Punkten nicht der UNO-Menschenrechtskonvention oder der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht, was viele Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht in erschütternder Eindeutigkeit dokumentieren.

Mit herzlichen Morgengrüßen
Peter Brumann

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Sehr geehrter Herr Brumann,

ich finde das Cochemer Modell auch richtig. Doch in einem Rechtsstaat hat jeder das Recht, vor Gericht sein Recht zu erstreiten. Daher kann der Gesetzgeber nicht das Cochemer Modell vorschreiben und den Rechtsweg ausschließen.
Vor diesem Hintergrund sehe ich auch keine Möglichkeit, ein „konfliktmilderndes Familien- und Kindschaftsrecht“ vorzuschreiben. Wie sollte das Recht denn aussehen, damit es von allen Seiten akzeptiert wird und den Beteiligten den Weg vor Gericht erspart? Meinen Sie, dass es weniger Konflikte gäbe, wenn alle Sorgerechtsstreitigkeiten vor einem rechtskräftigen Scheidungsantrag geklärt wären? Ich glaube nicht, dass diese Lösung Probleme wie den Umgangsboykott beheben würde.

Die Frage des Umgangsboykott ist ja ein Beispiel dafür, dass die gesetzlichen Regeln klar sind, aber wenn sich ein Elternteil nicht daran hält, muss der andere sein Recht vor Gericht durchsetzen. Die Möglichkeiten, die Elternteile bei einem Umgangsboykott haben, habe ich ausführlich bei meiner Antwort an Herrn Hövelmann vom 16.6. dargelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Schmidt