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Frage von Heinz H. •

Frage an Renate Schmidt von Heinz H. bezüglich Familie

Leider vermisse ich die Antwort auf meine primäre Frage. Was sollen Väter machen denen die Kinder einfach nicht übergeben werden trotz gültigem Urteil !!! In einigen Fällen sogar vom Ober Land Gericht!!! OLG. Jugendämter werden nicht tätig!!! Weil die Sachen sich ja beim Gericht befinden!!! Wir , diese Väter brauchen dringend hilfe!!! Was gedenken Sie dafür zu unternehmen???

Mit freundlichem Gruß
Heinz Hövelmann

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Sehr geehrter Herr Hövelmann,

es ist dem Gesetzgeber bewusst, dass die Durchsetzung des Umgangsrecht
sehr problematisch ist. Der Bundestag hat daher einige gesetzliche
Regelungen vorgsehen:

Gibt es Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Umgangsrechts, können Eltern und Kinder das Jugendamt um Vermittlung und Hilfestellung bitten (§ 18 Abs. 3 Satz 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII). Wird die Durchführung einer gerichtlichen Umgangsentscheidung vereitelt oder erschwert, können die Eltern auch eine gerichtliche Vermittlung beim Familiengericht beantragen (§ 52a des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FGG). Darüber hinaus sieht das Gesetz auch schärfere Maßnahmen vor, um auf die Einhaltung gerichtlicher Umgangsentscheidungen hinzuwirken. Je nach den Umständen des Einzelfalls kommt z. B. die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld in Betracht (§ 33 FGG). Daneben kann beim Familiengericht die Einschränkung oder Übertragung des Sorgerechts (§§ 1666, 1671, 1696 BGB) beantragt werden, die gegebenenfalls mit der Bestellung eines Ergänzungspflegers (Umgangspflegers) verbunden werden kann. Schließlich kann das Familiengericht den Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils gegen den umgangsberechtigten Elternteil kürzen oder versagen, wenn der betreuende Elternteil den Umgang massiv und schuldhaft vereitelt (§ 1579 Nr. 6 BGB).

Im Rahmen der geplanten Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist beabsichtigt, die Vollstreckung von Umgangsentscheidungen weiter zu verbessern. Insbesondere sollen Ordnungsmittel künftig einfacher und zügiger festgesetzt und vollstreckt werden können. Auf diese Weise sollen Verzögerungen und das Nichtbefolgen gerichtlicher Anordnungen vermieden und spürbar sanktioniert werden. Das Gesetzesvorhaben soll noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Schmidt