
(...) Es spricht nichts dagegen, es auch zukünftig so anzuwenden. Grundsätzlich gibt es derzeit aber keine klare gesetzliche Grundlage zum Umgang mit Internetseiten mit kinderponographischen Inhalten und es ist in vielen Fällen eben nicht möglich, effizient gegen auf ausländischen Servern befindliche Seiten vorzugehen. Deswegen halte ich die derzeitigen Überlegungen, wie mit solchen Seiten umgegangen werden soll, für notwendig und die angedachten Änderungen für durchaus richtig. (...)