Frage an Reinhard Schaffert von Peter E. bezüglich Kultur
Guten Morgen Hr.R. Schaffert,
wie stehen Sie zu der Forderung: Die deutsche Sprache ins Grundgesetz aufzunehmen? Ein ergänzender Artikel 22a mit dem Text " Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch " würde den Gebrauch der Sprache im öffentlichen Bereich regeln.
MfG
ERHARD,Goldhohlstr.2,63571 Gelnhausen-Hailer,den 21.08.13
Verein Deutsche Sprache e. V. , Dortmund
Sehr geehrter Herr Erhard,
Ich sehe keinen Bedarf für eine Änderung des Grundgesetzes zu dieser Frage, da die Verwendung von Deutsch als Amtsprache in entsprechenden untergeordeten Gesetzen (z. B. §23 Verwaltungsverfahrensgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__23.html ) ausreichend geregelt ist. Ich sehe auch keinen Sinn einer solchen Regelung im Grundgesetz. Eine lebendige Sprache war und ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass sie sich durch die aktive Nutzung auch verändert und weiter entwickelt.
Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard Schaffert