(...) der maßgebliche Paragraph des neuen Waffengesetzes sieht einen Ausnahmetatbestand vor, wonach bei einem allgemeinen Interesse das Mitführen eines Einhandmessers erlaubt ist. Ihre Tätigkeit als Ersthelfer des DRK gehört zweifellos dazu, so dass für solche Fälle, in denen es um Erste-Hilfe-Leistungen geht, Einhandmesser natürlich mitgeführt werden können. (...)
Sehr geehrter Herr Krist,
die Entscheidung treffen die Polizeibeamten vor Ort und nicht Politiker. Sonst hätten wir den § 42a Waffengesetz als Straftatbestand und nicht, wie jetzt geschehen, als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet.
(...) zu 2.b) Verschlossen ist ein Behältnis dann, wenn es durch ein Schloss verriegelt oder anderweitig blockiert ist, z.B. eingeschweißt. Beim Führen mit berechtigtem Interesse wird ein verschlossenes Behältnis für die angesprochenen Messer jedoch nicht verlangt. (...)
Sehr geehrter Herr Wachtendorf,
(...) mit dem als Ordnungswidrigkeit ausgestalteten Führensverbot für Einhandmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge ab 12 cm haben wir die richtige Abwägung vorgenommen. (...)
(...) Wir gehen davon aus, dass Waffenscheininhaber mit Waffen, die Kriegswaffen ähnlich sind, verantwortungsvoll umgehen. Gleichzeitig hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Spielzeugrichtlinie zu beachten. Insofern wird es in Zukunft weiter möglich sein, Anscheinswaffen zu erwerben und sie dann in einem verschlossenen Behältnis in das befriedete Privatbesitztum zu verbringen. (...)