Frage an Reinhard Grindel von Stephan W. bezüglich Recht
hallo herr grindel
ich bin internet und flohmarkthändler, in meinem sortiment befinden sich auch sogenannte einhandmesser, darf ich diese überhaupt noch vertreiben, z.b. auf m flohmarkt, da das ja ein öffentlicher raum ist ?
darf ich jetzt den anglern und jägern keine messer mehr veräussern die mit einer hand zu öffnen sind, oder muss ich jetzt diese nur umbenennen, anstatt einhandtaschenmesser jetzt einhand angel und jagtmesser ?
wie soll unsereins mit den beamten des bka und der polizei auf einen nenner kommen.
für eine antwort danke ich ihnen im vorraus.
gruss
stephan
Sehr geehrter Herr Wachtendorf,
die entsprechende Regelung zum Führensverbot von Einhandmessern sieht eine Reihe von Ausnahmen vor. Das betrifft auch die Berufsausübung und die Ausübung des Sports. Insoweit wird es keine Beschränkung für den von Ihnen beschriebenen Flohmarktverkauf geben.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB