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Frage von Rainer B. •

Frage an Reinhard Grindel von Rainer B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

vor kurzem verfolgte ich die Anhörung des Innenausschusses zum „Messerverbot”, bei der sich die Mehrzahl der Sachverständigen (inkl. BKA) gegen ein solches Pauschalverbot ausgesprochen hat. Eine Ausnahme waren die beiden Berliner „Gutachter” (Senatsverwaltung und Polizei), die wenig überraschend die Auffassung des Berliner Senats als Gesetzesinitiator geteilt haben. Mit Bestürzung lese ich nun, dass sich der Innenausschuss auf ein weitgehendes Messertrageverbot geeinigt hätte.

Einige Fragen:
Befürworten Sie dieses Verbot?
Trifft es zu, dass die Berliner Verkehrbetriebe es unterlassen haben, per Hausrecht das Tragen von Messer in ihrem Bereich zu untersagen?
Ist Ihnen klar, dass eine feststellbare Klinge ein Sicherheitsmerkmal für den Benutzer eines Messers darstellt?
Wissen Sie, dass moderne „zivile” Taschenmesser und Multitools größtenteils einhändig bedienbar sind?
Würden Sie das Öffnen von Verpackungen, Schälen von Obst, und dergleichen als „allgemein anerkannten Zweck” eines Messers betrachten?
Wie soll in der Praxis zwischen Kriminellen und unbescholtenen Bürgern, die ein solches Taschenmesser zu o.g. Zwecken bei sich tragen, unterschieden werden?
Laut Berliner Kriminalstatistik 2006 wurden über 40% der Verstöße gegen das WaffG von Jugendlichen begangen. Glauben Sie, daß diese Zielgruppe ein weiteres Verbot beachten wird?
Erwarten Sie durch ein Trageverbot bestimmter Messer einen Rückgang der Gewaltbereitschaft an sich und damit eine Verringerung der Gewalttaten?
Halten Sie es für angemessen, mit einem bundesweiten Verbot üblicher Gebrauchsmesser für alle Altersgruppen darauf zu reagieren, dass die örtl. Behörden in einigen Problemgebieten (z.B. in Berlin) überfordert sind, die gesetzeswidrige Nutzung von Messern bei Straftaten durch eine Minderheit in den Griff zu bekommen?
Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher ergriffen oder beschlossen, um die vielfältigen Ursachen von Jugendgewalt zu bekämpfen?

MfG

Portrait von Reinhard Grindel
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bernd,

mit dem als Ordnungswidrigkeit ausgestalteten Führensverbot für Einhandmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge ab 12 cm haben wir die richtige Abwägung vorgenommen.

Wir wollen als Koalition sowohl Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum mit nicht verbotenen Messern als auch plötzliches Zustechen mit diesen Messern in besonderen Konfliktsituationen vermeiden. Die Polizei muss in diesen Fallkonstellationen ein Recht zum Einschreiten haben, bevor etwas Ernstes geschieht, um unsere Bevölkerung zu schützen.

Durch die Ausnahmevorschrift für die Bereiche Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport und andere anerkannte Zwecke ist die Sorge, dass durch die Gesetzesänderung Bürger in typischen Alltagssituationen zu sehr eingeschränkt würden, insoweit unberechtigt. Das Beispiel der Butterflymesser, die seit 2003 verboten sind, zeigt, dass darauf sehr wohl reagiert wird.

Wir werden eine Reduzierung der Gewaltkriminalität mit diesen Messern erreichen. Dass gerade der Berliner Senat darüber hinaus sowohl in präventiver als auch repressiver Hinsicht mehr zur Kriminalitätsbekämpfung tun könnte, ist sicher richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB