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Frage von Tim I. •

Frage an Reinhard Grindel von Tim I. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

vielen Politikern scheint meiner Einschätzung nach das Bewusstsein dafür zu fehlen, dass auch die Besitzer von Schreckschuss- und Softairwaffen (Anscheinswaffen) in der überwältigenden Mehrheit legale und zuverlässige Waffenbesitzer sind. In diesem "freien“ Bereich des Waffenbesitzes finden sich ebenso viele Schützen und Sammler wie im "scharfen" Bereich, deren Interessen es hier zu beachten gilt.

Im Bereich der Schreckschusswaffen gibt es übrigens bereits seit 2003 einige restriktive Gesetzesregelungen, nämlich Erwerb ab 18 Jahren und (verdecktes) Führen nur nach Zuverlässigkeitsprüfung (KWS). Nach der in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses geäußerten Einschätzung des Sachverständigen Herrn Tölle vom Polizeipräsidium Berlin gibt es, Zitat, "aufgrund der Einführung des kleinen Waffenscheins (KWS) für Schreckschusswaffen [...] kaum noch Delikte mit diesen Waffen".

Daher denke ich, dass den Vorstößen einiger Fraktionen und Bundesländer, zukünftig nicht nur das Führen, sondern darüber hinaus auch den Handel und den Besitz von "Anscheinswaffen" zu verbieten, jede Verhältnismäßigkeit fehlt.

Ein solches angedachtes Totalverbot würde Millionen Unbescholtene nachträglich kriminalisieren, deren freie Waffen nie die eigenen vier Wände verlassen haben oder die auf befriedetem Besitztum oder auf zugelassenen Schießstätten geschossen wurden. Es würde nicht unerhebliche Schwierigkeiten und Folgekosten mit sich bringen - von wem und wie sollen alle diese Gegenstände "einkassiert" werden? Und schließlich würde es in Industrie und Handel auch viele Arbeitsplätze vernichten.

Daher meine Frage: werden Sie und ihre Fraktion sich in den Beratungs- und Entschlussgremien dafür einsetzen, ein solches unverhältnismäßiges Totalverbot von "Anscheinswaffen" zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen,

Tim Ingold

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ingold,

ein „Totalverbot“, wie Sie es nennen, wird es nach den Beratungen der Großen Koalition nicht geben. Das strenge Führensverbot für Anscheinswaffen dient vor allem der öffentlichen Sicherheit. Weder sollen Dritte durch diese Waffen bedroht werden, noch sollen Polizeibeamte in vermeintlichen Notwehrlagen zu falschem Handeln veranlasst werden. Die Koalition hat sich deshalb entschieden, Waffen, die waffenscheinpflichtig sind, generell aus dem Anwendungsbereich der Vorschläge über Anscheinswaffen herauszunehmen. Wir gehen davon aus, dass Waffenscheininhaber mit Waffen, die Kriegswaffen ähnlich sind, verantwortungsvoll umgehen. Gleichzeitig hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Spielzeugrichtlinie zu beachten. Insofern wird es in Zukunft weiter möglich sein, Anscheinswaffen zu erwerben und sie dann in einem verschlossenen Behältnis in das befriedete Privatbesitztum zu verbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB