Sehr geehrter Herr Padberg,
es bleibt bei meiner Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB
Sehr geehrter Herr Padberg,
es bleibt bei meiner Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB
(...) Trinken Sie gesunden Apfelsaft und bewegen Sie sich auf den vielen liebevoll angelegten Wegen im Wald, die nicht von Sträuchern versperrt werden, und hoffen Sie, dass Ihnen niemand in dunkler Absicht begegnet, den der generalpräventive Zweck des Waffengesetzes leider nicht beeindruckt. Ach ja: und hören Sie auf, Bundestagsabgeordnete vorführen zu wollen. (...)
(...) So etwa würde es sich anhören, wenn man Ihre Fragetechnik auf das Thema Ruhestörung übertragen würde - ein Bereich, der von der Polizeiarbeit und von der Einordnung als Ordnungswidrigkeit mit dem Messertrageverbot vergleichbar ist. Und die Antwort wäre ganz klar: der Gesetzgeber kann und muss bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten den Polizisten vor Ort einen Beurteilungsspielraum lassen, der eine bürgerfreundliche und lebensnahe Bearbeitung dieser Fälle erlaubt. Und ich habe keinen Zweifel, dass die Polizisten in Deutschland in der Lage sind, diesen Spielraum verantwortungsvoll auszufüllen. (...)
(...) Das erste volle Jahr der Geltung des überarbeiteten Waffengesetzes ist das Jahr 2009 gewesen. Da die polizeiliche Kriminalstatistik für dieses Jahr noch nicht veröffentlicht ist, ist es auch noch nicht möglich, Aussagen über eventuelle Auswirkungen der Novellierung zu treffen. (...)
(...) Schutzlücken und Missbrauchsmöglichkeiten etwa zur Wirtschafts- und Unternehmensspionage sind auszuschließen. Die SWIFT-Daten dürfen in Strafverfahren nur mit Zustimmung des EU-Mitgliedstaates verwendet werden, aus dem sie stammen. (...)