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Frage von Mark P. •

Frage an Reinhard Grindel von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

in Ihrer Antwort an Herrn Huber fordern Sie diesen auf, konkrete Fragen zu stellen, und versprechen ihm, dass er dann darauf klare Antworten bekommen wird. Da ich selbst seit dem 01.04.08 nach klaren Antworten suche und diese noch nicht bekommen habe, wende ich mich gerne diesbezüglich an Sie:

Fall 1:

Ich möchte ein Einhandmesser zugriffsbereit führen, um damit im Laufe des Tages einen Apfel zu schälen. Stellt das Schälen eines Apfels einen „allgemein anerkannten Zweck“ dar? Falls nein, erläutern Sie mir bitte, warum diese Handlung nicht sozialadäquat ist.

Falls auch Sie der Auffassung sind, dass das Schälen eines Apfels einen Ausnahmetatbestand im Sinne des §42a (2) Nr. 3 i. V. m. (3) WaffG darstellt, stimmen Sie mir dann zu, dass ich dafür vom Verlassen der Wohnung bis zum Ort des Apfel-Verzehrs und wieder zurück ein Einhandmesser zugriffsbereit führen darf?

Oft habe ich auf diese Frage die Antwort erhalten, dass der Messer-Transport nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt sei. Dies widerspricht allerdings der Logik der Ausnahmetatbestände, denn in einem verschlossenen Behältnis darf ich gem. §42a (2) Nr. 2 WaffG Einhandmesser oder Hieb- und Stoßwaffen ja auch OHNE „berechtigtes Interesse“ führen, also z. B. zur Selbstverteidigung.

Stimmen Sie mir also zu, dass der oben geschilderte Tragegrund mich berechtigt, ein Einhandmesser zugriffsbereit zu führen? Falls nein, erläutern Sie mir bitte, welchen Sinn der §42a (2) Nr. 3 WaffG macht, wenn man trotz „berechtigtem Interesse“ ein verschlossenes Behältnis benötigt!

Fall 2:

Ich möchte Wandern und dabei ein großes feststehendes Messer (Klingenlänge >12 cm) führen. Der Fußweg zum Wald führt mich durch die Stadt. Ab wann habe ich dann ein berechtigtes Interesse? Ab dem Verlassen der Wohnung? Ab dem Ortschild? Ab dem Waldrand? Wo fängt die Tätigkeit "Wandern" an und wo befinde ich mich "auf dem Weg zu einem berechtigten Interesse"?

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Padberg,

Sie sind ja ein alter Bekannter für mich und als Waffenlobbyist hier in diesem Forum immer wieder unterwegs. Sie bekommen eine klare Antwort:

Trinken Sie gesunden Apfelsaft und bewegen Sie sich auf den vielen liebevoll angelegten Wegen im Wald, die nicht von Sträuchern versperrt werden, und hoffen Sie, dass Ihnen niemand in dunkler Absicht begegnet, den der generalpräventive Zweck des Waffengesetzes leider nicht beeindruckt. Ach ja: und hören Sie auf, Bundestagsabgeordnete vorführen zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB