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Frage von Mark P. •

Frage an Reinhard Grindel von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gindel,

wieso bezeichnen Sie mich als "Waffenlobbist", wenn ich Fragen zum Führen von Messern stelle? Sind für Sie etwa alle Messer als "Waffe" einzustufen? Wurde deshalb das Führen von Messern im WaffG geregelt, obwohl Messer eigentlich nicht zu den Waffen zählen? Ich persönlich betrachte Messer als praktische Werkzeuge, die ich bis zu dem unlogischen Führungsverbot täglich getragen habe, ohne das hierdurch irgendjemand gestört wurde.

Ich versuche auch nicht, "Bundestagsabgeordnete vorzuführen", sondern suche nach einer klaren Antwort, wann ich welche Messer noch führen darf! Dies ist nämlich aus dem Gesetzestext nicht zu entnehmen und die Polizei sowie die Ordnungsämter konnten meine Fragen ebenfalls nicht beantworten. Darf ich Ihrer ausweichenden Antwort entnehmen, dass auch Sie meine Fragen nicht verbindlich beantworten können? Würden Sie mir dann zustimmen, dass im Moment niemand genau weiß, wie der §42a WaffG auszulegen ist?

Die Gesetzesverschärfung ist vor fast zwei Jahen in Kraft getreten. Wieviele Jahre sollen noch verstreichen, bis Polizisten und Bürger Rechtssicherheit im Bezug auf das Führen von Messern bekommen?

Ihr Vergleich mit der Ruhestörung hinkt im Bezug auf die Folgen eines "Verstoßes" leider gewaltig: Während bei einer Überschreitung der als "angemessen" betrachteten Lautstärke der Bürger freundlich darauf hingewiesen wird, dass er diese bitte anpassen möge, wird ein Einhandmesser beschlagnahmt und es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Halten Sie dies für gerechtfertigt, wenn der Bürger keine verbindliche Aussage dazu bekommt, welche Messer er zu welchem Zweck noch führen darf?

Biite beantworten Sie auch die Fragen aus meiner letzten Anfrage noch. Vielleicht können Sie mir ja die Logik dieses unklar forlmulierten Gesetzes erklären! Bisher sehe ich nur eine unnötige Einschränkung des Bürgers, der der Umstieg der "Zielgruppe" auf andere Messer und Werkzeuge entgegensteht...

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Padberg,

es bleibt bei meiner Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB