Frage an Reinhard Bütikofer von Holger W. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
Thema: Binationale Partnerschaften mit Bezug zu Drittländern.
Wie stehen Sie zum Nachweis von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug?
Wie stehen Sie zur (vom Bundestag selbst so bezeichneten) Inländerdiskriminierung beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern?
Mit Inländerdiskriminierung ist gemeint, dass Ehepartner von deutschen Staatsbürgern gegenüber Ehepartnern von Unionsbürgern (Staatsbürger anderer EU-Länder die in Deutschland leben) benachteiligt werden.
Die Benachteiligung äußert sich dadurch, dass Ehepartner von Unionsbürgern keinen Sprachnachweis deutscher Sprachkenntnisse benötigen. Wohingegen Ehepartner von deutschen Staatsbürgern die Einreise bzw. Visaerteilung, ohne einen solchen Sprachnachweis, verweigert wird.
Beabsichtigen Sie diese offensichtlichen Missstände zu beseitigen?
Wenn nein, warum halten Sie diese Form der (mittelbaren) Diskriminierung (der eigenen Staatsbürger) für sachlich gerechtfertigt?
Warum hat sich Ihre Partei beim letzten Gesetzgebungsverfahren zum FreizügG/EU (Inkrafttreten der letzten Änderung: 24. November 2020) nicht dafür eingesetzt, deutsche Staatsbürger mit Unionsbürgern gleichzustellen, um die vorgenannte Inländerdiskriminierung zu beenden?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Da ich von dem Thema Inländerdiskriminierung beim Ehegat*innennachzug nicht viel verstehe, habe ich mich bezüglich Ihrer Anfrage bei einer Kollegin im Bundestag erkundigt.
Im Wahlprogramm der Grünen ist die Abschaffung des Sprachzertifikats beim Ehegatt*innennachzug zwar nicht direkt benannt, allerdings finden Sie in unserem Wahlprogramm, dass wir ein Einwanderungsgesetz fordern. Dieses haben wir in der aktuellen Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht und es beinhaltet die Abschaffung des Sprachzertifikats für Ehepartner*innen genauso wie die Vereinfachung des Familiennachzugs und weitere wichtige Punkte für eine moderne Einwanderungsgesellschaft (https://www.gruene-bundestag.de/themen/integration-fluechtlingspolitik/deutschland-braucht-ein-einwanderungsgesetz)
Demnach halten wir nichts von der sogenannten Inländerdiskriminierung beim Ehegatt*innennachzug und setzen uns dafür ein, dass alle Ehepartner*innen – ob aus der EU oder aus Deutschland – ohne die Erlangung eines Sprachnachweises in Deutschland bleiben können.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Bütikofer