(...) Zudem würde diese Regelung dafür sorgen, dass E-Zigaretten ebenso behandelt werden wie Nikotinersatzprodukte (Nikotin-Inhaler, -pflaster, -kaugummis). Ob den E-Zigaretten eine therapeutische Wirkung zugeschrieben werden kann, scheint in der Tat umstritten. Aktuelle Studien zeigen, dass E-Zigaretten bei der Rauchentwöhnung zumindest vergleichbare Werte erzielen wie dezidierte Entwöhnungsprodukte (s. (...)
(...) Wir Grüne im Europaparlament wollten E-Zigaretten keinesfalls verbieten, sondern aus Verbraucherschutz- wie auch aus Gesundheitsgründen ging es uns darum, diese neuen nikotinhaltigen Produkte einheitlich zu regulieren. Nach unseren Erkenntnissen sind viele auf dem Markt erhältliche E-Zigaretten aufgrund möglicher Nebenwirkungen und gesundheitlicher Auswirkungen auf Dritte eben nicht als unbedenklich einzustufen. (...)
(...) Bezüglich der E-Zigaretten wurde beschlossen, diese als Verbrauchsprodukte einzustufen, nicht als Medizinprodukte. Letzteres hatten wir Grüne (mit vereinfachter Zulassung) bevorzugt, da es unserer Ansicht nach nur logisch ist, nikotinhaltige E-Zigaretten aus Gründen der Gleichbehandlung ebenso wie herkömmliche Nikotinersatzprodukte einzustufen, da diese, wie auch Nikotin-Inhaler, -pflaster oder -kaugummis erhebliche Nebenwirkungen haben können. (...)
(...) Die Diskussion um die neue Datenschutzverordnung schlägt allerdings momentan eine Richtung ein, in der sich vor allem US-Lobbygruppen mit einer Kampagne durchzusetzen versuchen, die darauf abzielt, Regelungen zum Datenschutz generell auszuhebeln und die geplante Verordnung als allgemeine Gefahr für Unternehmen darzustellen. Unser Eindruck ist, dass wir es mit einer der bisher umfangreichsten Lobbykampagnen im Europäischen Parlament zu tun haben. (...)