Frage an Rebecca Harms von Achim D. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Frau Harms,
in Ihrer Antwort an Herrn Schmidt schreiben Sie das die EU-Kommission vorschlägt
e-Zigaretten ab einer bestimmten Konzentration nur noch als Arzneimittel zugelassen wird.
Denkt die EU-Kommission auch darüber nach die normale Tabakzigarette nur noch
als Arzneimittel zuzulassen?
Meine Fähigkeit logisch zu denken und mein gesunder Menschenverstand versagen
wenn ein Liquid mit 4mg/ml eine Arznei sein soll, eine Stange Zigaretten mit ca.
2000 mg pro Stange aber frei verkäuflich ist.
Erscheint Ihnen das logisch?
Müssten dann nicht auch Tabakerzeugnisse unter das Arzneimittelrecht fallen?
Guten Tag Herr Dohle,
es tut uns Leid, das wir Ihnen erst jetzt antworten. Mittlerweile hat die Tabakrichtlinie in erster Lesung das Europaparlament passiert.
Vorranging sind mit dieser Richtlinie schärfere Regeln gegenüber herkömmlichen Zigaretten erlassen worden. Aber auch neue Tabakprodukte, die in den letzten Jahren auf dem europäischen Markt aufgetaucht sind und bisher in den Mitgliedstaaten unterschiedlich in den Rechtsvorschriften erfasst wurden, sollten durch die Tabakrichtlinie eine einheitlich Regulierung erhalten.
Bezüglich der E-Zigaretten wurde beschlossen, diese als Verbrauchsprodukte einzustufen, nicht als Medizinprodukte. Letzteres hatten wir Grüne (mit vereinfachter Zulassung) bevorzugt, da es unserer Ansicht nach nur logisch ist, nikotinhaltige E-Zigaretten aus Gründen der Gleichbehandlung ebenso wie herkömmliche Nikotinersatzprodukte einzustufen, da diese, wie auch Nikotin-Inhaler, -pflaster oder -kaugummis erhebliche Nebenwirkungen haben können.
Nun ist es am Europäischen Rat, sich mit der Tabakrichtlinie auseinander zu setzen.
Best Grüße
Büro Harms