
(...) Die von Ihnen kritisierte Strahlenschutzverordnung wurde 2001 auf Bundesebene verabschiedet. Die Bund-Strahlenschutzverordnung sah in der Tat vor, die Regelungen zur Freimessung leicht radioaktiver Abfälle aufzuweichen, Betreiber von Atomanlagen konnten also ab dem Jahr 2001 die Freigabe leicht radioaktiven Materials (für Schrotthändler, Straßenbau usw.) schon für geringere Grenzwerte als vor dem Jahr 2001 beantragen. (...)