Frage an Rebecca Harms von Rainer H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Harms,
im Zuge der Nutzung alternativer Energien werden von Hauseigentümern(vorwiegend EFH) zunehmend Holzscheitheizungen genutzt.
Es gibt aber ernstzunehmende Studien darüber (Uni Wien etc) dass hierbei erhebliche Feinstaubimmissionen freigesetzt werden.
Die EG setzt ja vehement für deren Reduzierung beim Kraftfahrzeugverkehr ein.
Wie verhält es sich mit den Feinstäuben aus dem Hausbrand, die sehr häufig dort auftreten wo auch viele Kinder spielen so z.b. in Neubaugebieten der Städte.
Welche Konkreten Massnahmen sieht die EU zu deren Eindämmung vor ?
Sehr geehrter Herr Henke,
auch wenn Verkehr und Industrie als Hauptquelle von Feinstaub gelten ist es in der Tat so, dass Holz als Energieträger in privaten Haushalten zunehmend eingesetzt wird und Holzheizungen als Staub- und Rußquelle vermehrt in die Kritik geraten.
Meines Wissens sind im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine überarbeitete EU-Feinstaubrichtlinie keine Emissionsgrenzwerte für Holzheizanlagen vorgesehen. Neue Vorschläge auf EU-Ebene befassen sich mit Emissionsgrenzen für Verkehr, Landwirtschaft und Industrieanlagen sowie Grenzwerten für Feinstaub mit einem Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer (PM 2,5).
Auf Bundesebene werden dagegen gesetzliche und technische Maßnahmen zur Begrenzung der Feinstaubemissionen durch Holzfeuerungen diskutiert. Das BMU hat im Juni 2007 einen Referentenentwurf für eine Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von 2002, das seit 2005 in Kraft ist, vorgelegt.
Seitens der überarbeiteten Gesetzgebung ist zu erwarten, dass strengere Emissions-Grenzwerte nun auch für kleinere Anlagen festgesetzt werden (Momentan gilt für Anlagen mit mehr als 15 kW Nennwärmeleistung für Staub ein Grenzwert von 0,15 g/m3; außerdem bestehen Grenzwerte für die Emissionen an Kohlenmonoxid. Diese Werte werden allerdings nur bei mechanisch beschickten Heizkesseln - in der Regel Pelletkesseln - jährlich und bei handbeschickten Holzfeuerungsanlagen einmalig nach der Inbetriebnahme überwacht.). Darüberhinaus wird diskutiert, für neue Anlagen Mindestwirkungsgrade vorzuschreiben, die bei der Typprüfung einzuhalten sind. Diese findet statt, bevor Geräte einer Bauart auf den Markt kommen.
Neue Grenzwerte und Leistungsgrenzen können dazu beitragen, dass trotz zunehmender Nutzung von fester Biomasse Staubemissionen in Wohngegenden gesenkt werden können. Beruhigen könnte Sie darüber hinaus auch die Tatsache, dass die Belastung durch Feinstaub in Wohngebieten in der Regel niedriger ist als im Straßenraum. Es ist daher anzunehmen, dass die Kinder, die in Neubaugebieten wohnen und spielen mit weniger Gesundheitsbeeinträchtigungen davon kommen als ihre Freunde, die entlang großer Straßen in Innenstädten leben.
Mehr Informationen über die Vorschläge zur Novellierung des Immissionsschutzgesetzes erhalten Sie bspw. unter http://www.umweltbundesamt.de/luft/index.htm.
Mit freundlichen Grüßen,
Rebecca Harms