Ralf-Peter Wirth
FDP
100 %
/ 3 Fragen beantwortet
Frage von Matthias M. •

Würden Sie den Vorschlägen von Frau Brunhilde Fischer folgen und gemeinsam im Rahmen eines Dialogverfahrens zum Lindenauer Hafenviertel eine Umsetzung mit befördern?

Sehr geehrter Herr Ralf- Peter Wirth,

leider haben Sie bisher meine Frage „Wie sollte sich das Wohngebiet im „Lindenauer Hafenviertel“ Ihrer Meinung nach weiter entwickeln?“ noch nicht beantwortet. Nach meiner Kenntnis ist ein wichtiges Flurstück Nr. 648/12 im Besitz des Freistaates Sachsens und soll an die Stadt Leipzig übereignet werden.

Für das Umfeld sind weitere Veränderungen und Gestaltungen (sicherlich) wünschenswert und notwendig und würden Lebens-, Umwelt- und Landschaftsqualität und damit eine Aufwertung des Hafenareals? (Hafenquartier Hafenviertels) befördern. Wie Ihnen bekannt, (? ist), habe ich diese Fragestellung allen Direktkandidatinnen und -kandidaten des WK 29 zur LTW für den Sächsischen Landtag 2024 übermittelt.

Frau Brunhilde Fischer hat am 06.08.2024 eine Umfassende Antwort dargelegt. Könnten Sie diesen Intentionen folgen bzw. diese befürworten und würden Sie eine Kooperation als sinnvoll und zielführend erachten?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.

nachdem die Plakate hängen, das Wahlforum in der Völkerfreundschaft war ja auch noch und die ersten Flyer mit doch auch anstrengenden Gesprächen mit Wählern ich auch für mich verarbeitet habe, bin ich mir bei der o.g. Kandidatin der BSW nicht unbedingt so sicher, ob wir da wirklich dasselbe wollen, zumal ich sie in einem Streitgespräch erlenen durfte, wo sie nicht für für die Freiheit im Denken und Handeln war, konkret ist sie gegen den Mittelstand. So sehe ich die breite Bürgerbeteiligung dahingehend für wesentlich, dass insbesondere diejenigen etwas machen werden, die abhängig von demokratisch Bürgerwillen aber eben nicht durch die Verwaltung verordneten Vorgaben ihr unternehmerisches Tun und Handeln mit dem entsprechenden  Mehrwert für die anderen anbieten und damit einer Nachfrage entsprechen.

Ob die entsprechende Gewerbe Grund und Boden dazu erwerben , pachten oder mieten dürfen oder eben auch nicht ist dabei Sache des Eigentümers.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf-Peter Wirth

 

   

Was möchten Sie wissen von:
Ralf-Peter Wirth
FDP