Frage an Ralf Kirchner von Johannes W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kirchner,
wie stehen Sie zum bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG)? Würden Sie in der neuen Legislaturperiode Änderungen in Bezug auf den Nichtraucher-, bzw. Raucherschutz anregen bzw. mittragen?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Wolter
Sehr geehrter Herr Wolter,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Ich will in der neuen Legislaturperiode eine interfraktionelle Gesetzesinitiative zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes auf den Weg bringen. Die jetzige Regelung wird durch die zunehmende Zahl an Raucherclubs, aber auch durch die zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung für Festzelte ad absurdum geführt.
Mein Ziel ist ein effektiver Nichtraucherschutz, der zugleich aber das Selbstbestimmungsrecht von Wirten und Gästen respektiert. Dabei ist für mich die hessische Regelung Vorbild:
Dort können Mehrraum-Gaststätten einen abgetrennten Nebenraum als Raucherzimmer ausweisen; Wirte von Einraum-Gaststätten und Kneipen können selbst entscheiden, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal betreiben wollen.
In Festzelten müssen getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche ausgewiesen werden.
Durch eine bayernweit einheitliche Kennzeichnung an den Eingängen garantiert diese Regelung allen Nichtrauchern, völlig rauchfreie Lokale besuchen zu können - und respektiert zugleich die Entscheidungsfreiheit von Wirten und Rauchern.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Kirchner