Frage an Ralf Kirchner von Friedrich S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kirchner,
tägliche Meldungen über verschwendete Steuergelder bis hin zum „Verzocken“ derselben, in Korrelation mit der Klage um fehlende Mittel in den Haushalten mit allen hinlänglich bekannten Folgen, sind inakzeptabel.
Würden Sie (im Falle Ihrer Wahl) Ihren Einfluß geltend machen, die Gesetzeslage dahingehend zu ändern, dass verantwortliche Vertreter der öffentlichen Hand, ebenso in die Pflicht der persönlichen Haftung – ggf. auch strafrechtliche Verfolgung – genommen werden, wie jede andere verantwortliche natürliche Person in unserer Gesellschaft?
Für die persönliche Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Scheuerecker
Sehr geehrter Herr Scheuerecker
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Immunität, die Abgeordnete bei der Ausübung ihres politischen Amtes genießen, wird vom Parlament aufgehoben, wenn der Verdacht besteht, dass sie sich der Untreue, Unterschlagung oder einer anderen Straftat schuldig gemacht haben. Dann ist eine strafrechtliche Verfolgung wie bei jeder anderen natürlichen Person möglich.
Bezüglich der Bewilligung von Ausgaben im Rahmen der Haushaltsplanung wachen die Rechnungshöfe der Länder und des Bundes, aber auch der Bund der Steuerzahler über den sorgfältigen Umgang. Richtig ist jedoch, dass im Falle von Verstößen kaum Sanktionsmöglichkeiten bestehen.
Hier kann ich mir die Einführung des Straftatbestands der Amtsuntreue vorstellen, der eine persönliche Haftung für den Fall vorsieht, dass vorsätzlich unzulässige oder nachweislich nicht sachgerechte Ausgaben bewilligt bzw. getätigt wurden. Die Einleitung von Verfahren wegen Amtsuntreue sollte den Rechnungshöfen vorbehalten sein, damit die Ermittlungsbehörden nur in tatsächlich begründeten Fällen eingeschaltet werden.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Kirchner