(...) auch nach Ihrer erneuten Frage auf dieser Plattform und den diversen Fragen auf anderen Wegen sehe ich keinen Anlass, grundsätzlich an der pflichtbewussten und motivierten Arbeit der Polizei in NRW und auch in Köln zu zweifeln. Ganz im Gegenteil, die Polizei in Köln leistet unter ihrem neuen Polizeipräsidenten sehr gute Arbeit - auch und insbesondere im Bereich der Verkehrssicherheit. (...)
(...) Zu Ihrer Frage nach Demonstrationen in NRW: Demonstrationen müssen nach dem Versammlungsgesetz nicht genehmigt werden. Demonstrationen und Versammlungen stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit, die in Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. (...)
(...) Im Zusammenhang mit den aktuellen Ereigniaktuellen Ereignissen in der Türkeihlreiche Versammlungen gegeben. Hierbei handelte es sich nach den hier vorliegenden Informationen um Fälle der Spontanversammlung als Sofortversammlung oder als Eilversammlung. (...)
(...) Hierbei handelte es sich nach den hier vorliegenden Informationen um Fälle der Spontanversammlung als Sofortversammlung oder als Eilversammlung. Das Erfordernis einer Anmeldung bestand demnach nicht. (...)
(...) Richtig ist aber auch, dass es mit einigen Gruppen Probleme gibt. Es handelt sich dabei jedoch um eine kleine Minderheit. (...)
(...) Die Betreuung der Opfer der Silvesternacht war und ist der Polizei und mir ein wichtiges Anliegen. Bereits bei der Aufnahme der Zeugenaussagen wurden die Opfer durch entsprechend geschulte Beamte vernommen und auch auf entsprechende Hilfsangebote hingewiesen. (...)