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Frage von Mirko B. •

Frage an Ralf Jäger von Mirko B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jäger,

am 08. Juni kam es erneut zu Auseinandersetzungen unter nordafrikanischen Flüchtlingen in einer Düsseldorfer Messehalle mit Brandstiftung durch eine Gruppe der Bewohner.

Quelle: http://www.n-tv.de/panorama/Fluechtlinge-drohten-vor-Brandstiftung-article17891311.html

Einer der Täter wird von den Medien als Intensivtäter beschrieben, der mit zahlreichen Eigentums- und Drogendelikten in Verbindung gebracht wird. Die in Sachen Brandstiftung ermittelte Tätergruppe hat einen Sachschaden im Millionenbereich und 28 Verletzte Personen zu verantworten.

Hierzu meine Fragen an Sie als Innenminister von NRW:

1. Wie kann es sein, dass ein polizeibekannter Schwerverbrecher noch immer nicht in Haft, bzw. abgeschoben ist? Die Rede ist hier von einem Intensivtäter!!!

2. Warum wird gegen die für die Brandstiftung verantwortliche Tätergruppe nicht wegen Mordes ermittelt? Wer eine Halle in Brand setzt, in welcher Menschen schlafen, nimmt deren Tod billigend in Kauf.

3. Wie lange noch wollen Sie mir und anderen Bürgern in NRW derartige Zustände zumuten?

Auch dieser Fall ( neben den bekannten Übergriffen der Sylvesternacht und der Massenschlägerei unter Jesiden und Tschtschenen in Bielefeld Mitte Mai ) macht doch sehr deutlich, dass Sie die Situation nicht unter Kontrolle haben.

Erschreckend finde ich zudem, welchen Gefahren und Anfeindungen das in der Düsseldorfer Halle eingesetzte Betreungs-, Wach- und Polizeipersonal ausgesetzt ist. Der zitierte Artikel thematisiert hier auch körperliche Attacken gegen Helfer des DRK. Zu einer Willkommenskultur gehört meines Erachtens auch, dass ankommende Flüchtlinge die hier geltenden Regeln einhalten, nach ihnen leben und uns als Bürger und Gastgeber respektieren. Wird hiergegen verstossen, muss meiner Meinung nach der Aufenthalt in Deutschland sofort enden - unabhängig vom Status des Asylantrags.

Ich bedanke mich schon jetzt für die Beantwortung meiner Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Mirko Bubig

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Sehr geehrter Herr Bubig,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie haben völlig Recht. Jeder, der in Deutschland lebt, hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Da unterscheiden wir nicht nach Herkunft oder Person. Verstöße gegen Regeln sind nie akzeptabel und mit den vorgesehenen Konsequenzen zu ahnden. Das trifft auch auf die Täter zu, die die als Flüchtlingsunterkunft genutzte Messehalle in Düsseldorf in Brand gesetzt haben.

Der weit überwiegende Teil der Flüchtlinge, die bei uns Schutz suchen, hält sich an Recht und Gesetz und wird nicht straffällig. Richtig ist aber auch, dass es mit einigen Gruppen Probleme gibt. Es handelt sich dabei jedoch um eine kleine Minderheit.

Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft im Fall der Brandstiftung in Düsseldorf haben zu einem dringenden Tatverdacht gegen einen 26-jährigen Mann algerischer und einen 26-jährigen Mann marokkanischer Nationalität geführt. Beide Täter befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die rechtliche Einschätzung nimmt dabei die zuständige Staatsanwaltschaft und in letzter Konsequenz das entscheidende Gericht vor. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wird auch die Möglichkeit eines Tötungsdeliktes geprüft.

Flüchtlinge, die eine Straftat begangen haben, können nach den entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen leichter ausgewiesen werden. Die rechtlichen Möglichkeiten, die vor Kurzem erst erneut verschärft wurden, werden durch die nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden auch konsequent angewendet. Unabhängig von den rechtlichen Voraussetzungen bestehen jedoch leider große praktische Probleme bei der Rückführung in die Länder Marokko und Algerien. Beide Länder sind sehr unkooperativ bei der Rücknahme ihrer Landsleute. Die Vereinbarungen, die der Bundesinnenminister mit beiden Ländern getroffen hat, sind leider nicht tauglich Abschiebungen zu erleichtern.

Im Ergebnis arbeitet NRW mit Hochdruck daran, damit abgelehnte Asylbewerber das Land verlassen. NRW führt dabei seit Jahren die Statistiken von Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen aller Bundesländer an. Wir setzen dabei vor allem auf freiwillige Ausreisen, weil es sich für alle Beteiligten um die beste Lösung handelt. Reisen Menschen jedoch nicht freiwillig aus, schiebt NRW auch konsequent ab

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jäger