
(...) Die Personalstärke der Polizei in Nordrhein-Westfalen ergibt sich aus dem jährlichen Haushaltsplan (Einzelplan 03) des Landes Nordrhein-Westfalen. Der darin abgebildete Stellenplan ist ein gemeinsamer Stellenplan von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sowie Verwaltungsbeamtinnen und -beamten innerhalb der Polizei, was bedeutet, dass insoweit nicht zwischen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten und Verwaltungsbeamtinnen und -beamten unterschieden werden kann. (...)