Frage an Ralf Jäger von Ulrich S. bezüglich Recht
Herr Jäger,
warum tun sie nichts gegen Lärmterroristen, wie sie vergangene Nacht auf NRW-Straßen unterwegs waren?
Einige wenige hielten die Menschen in der vergangenen Nacht mit Hupkonzerten und anderen Lärmaktionen wach. Warum werden nicht zumindest jene festgehalten die Lärm machen und anschließend mit den entsprechenden Bußgeldern belegt?
Diese nächtliche Ruhestörung ist durch kein Recht gedeckt.
Können sie nur Blitzmarathon?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
bei dem Großteil der Bevölkerung ist aus Anlass der gewonnen Weltmeisterschaft eine große Euphorie entstanden, die eine Ausnahmesituation darstellte und dazu führte, dass es zu Lärmbelästigungen durch u. a. Hupkonzerte kam.
Grundsätzlich ist für Ruhestörungen, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen können, das jeweilige Ordnungsamt zuständig. Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes ist die Polizei subsidiär zuständig.
Ich bitte um Verständnis, dass die Behörden bei der Einsatzbewältigung bei solchen Einsatzaufkommen Prioritäten setzen müssen. Wenn es Situationen gibt, bei denen Menschenleben gefährdet werden könnten, dann haben diese Einsätze Vorrang.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf Jäger