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Ralf Brauksiepe
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Frage von Gerald H. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Gerald H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

ich danke Ihnen für Ihre Erläuterung vom 24.8.2007 zur Berechnung der Grundsicherung – wiegleich mir das Verfahren bereits vertraut war und ihre Darstellung einigermaßen verkürzt ist (z.B. liegt ja neben der EVS der Berechnung ein „fudge factor“ zugrunde mit dem der ermittelte auf einen sogenannten regelsatzrelevanten Bedarf herunter gerechnet wird) was aber angesichts des beschränkten Raums hier natürlich verständlich ist.

Bedauerlich ist jedoch, dass Sie trotz der Länge Ihrer Erläuterung meine konkrete Frage nicht direkt beantworten: Sind Sie der Meinung, dass die minimale Erhöhung der Regelleistung durch die Kopplung an die Rente den Kaufkraftverlust durch die Erhöhung der Verbraucherpreise seit der Einführung des SGB II ausgleicht?

Es wäre schön, wenn Sie dies bitte nachholen könnten.

Wenn Sie darüber hinausgehend noch weitere Ausführungen einflechten wollen, so wäre ich besonders erfreut, wenn diese dahin gehen könnten, darzulegen, ob Sie die Regelleistung zum Zeitpunkt der Einführung des SGB II (345 EUR) als zu gering bemessen, richtig bemessen oder zu hoch bemessen einstufen und ob Sie die aktuelle Regelleistung (347 EUR) zum jetzigen Zeitpunkt als zu gering bemessen, richtig bemessen oder zu hoch bemessen einstufen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerald Huber

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Antwort ausstehend von Ralf Brauksiepe
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